Immobilienverkauf: Bei Einschalten des Maklers auf richtigen Maklervertrag achten / Qualifizierter Alleinauftrag meist am sinnvollsten / Vorsicht vor Klauseln und Entschädigungszahlungen
Geschrieben am 22-02-2011 |
München (ots) - Laut einer Studie der PlanetHome AG können sich
84,6 Prozent aller Deutschen vorstellen, ihre Immobilie über einen
Makler zu verkaufen. "Dennoch zieht nur jeder zweite
Immobilienverkäufer tatsächlich einen Makler hinzu, wenn er sein
Objekt veräußert. Viele scheuen hohe Kosten und wollen sich nicht
binden", weiß Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers
PlanetHome AG. Dabei spart der Maklereinsatz Zeit und kann den
Verkaufserlös verbessern - wenn Makler und Maklervertrag passen.
"Wird ein Makler beauftragt, kommen Verträge zum Einsatz. Man
unterscheidet zwischen dem qualifizierten Alleinauftrag, dem
Alleinauftrag oder dem Mitvertrieb", erläutert Anzenberger. Der
qualifizierte Alleinauftrag eignet sich für alle, die ihre Immobilie
schnellstmöglich zum besten Preis verkaufen wollen und die sicher
gehen möchten, dass der Verkauf durch den Makler forciert wird. Bei
dem Modell kümmert sich ausschließlich der Makler um die Veräußerung.
Beim qualifizierten Alleinauftrag ist eine so genannte
Individualvereinbarung nötig. In der schließt der Verkäufer mit einer
Hinzuziehungsklausel einen Eigenverkauf aus. "Natürlich kann der
Verkäufer einige Interessenten namentlich von der Klausel
ausschließen. An diese könnte er dann selbst veräußern", erläutert
Anzenberger.
Beim Alleinauftrag, der ebenfalls häufig vorkommt, gibt es keine
Individualvereinbarungen. Beim so genannten Mitvertrieb indes kann
der Verkäufer so viele Makler beauftragen wie er möchte. Anzenberger:
"Der Mitvertrieb ist aber nicht sinnvoll. Die Anzahl der Makler
erhöht nicht automatisch die Anzahl der Kaufinteressenten." Im
Gegenteil: Wie viele Köche den Brei verderben, verderben viele Makler
den Verkauf. Wird das Objekt von verschiedenen Maklern in Zeitungen
und Internetportalen offeriert, führt dies bei Käufern zu Skepsis.
Nicht selten kommt es sogar vor, dass ein und dasselbe Objekt mit
unterschiedlichen Preisen, Daten oder Grundrissen angeboten wird, was
potenzielle Käufer noch stutziger macht.
Maklerpflichten
Sowohl Alleinaufträge als auch qualifizierte Alleinaufträge
enthalten stets die Pflichten des Maklers. Dazu zählen laut
PlanetHome beispielsweise:
- Besichtigung der Immobilie zur Datenaufnahme
- Erstellung von Innen- und Außenfotos
- Geocodierung der Objektdaten
- Ermittlung des Kaufpreises
- Exposéversand an vorgemerkte Kunden
- Koordinierung und Durchführung von Besichtigungen
- Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages
- Begleitung zum Notartermin
Vorsicht walten lassen sollten Immobilienverkäufer bei Klauseln,
die Entschädigungszahlungen bei einem Nichtverkauf beinhalten. Denn:
Die Maklerdienstleistung ist grundsätzlich erfolgsabhängig. "Manchmal
kommt es vor, dass Makler pro forma und pauschal 500 Euro
Aufwandsgebühren verlangen. Diese werden dann bei Verkauf zwar
zurückerstattet, bei Nichterfolg jedoch einbehalten. Diese Praxis ist
nicht üblich", warnt Anzenberger. Wenn ein Makler erkennt, dass ein
Objekt in einer Region zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht verkaufbar
ist, sollte er dies dem Verkäufer ehrlich mitteilen.
Statt versteckte Gebühren berappen zu müssen, sollten sich
Verkäufer lediglich auf Provisionen einlassen. Üblich sind
Provisionszahlungen, die je nach Bundesland zwischen 3 bis 6 Prozent
(zzgl. Mwst.) des Verkaufspreises liegen. "Die Provisionsregelung
unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Berlin, Hamburg
oder Hessen begleicht der Käufer die Provision. Am fairsten scheint
die Variante, bei der die Courtage geteilt wird. So ist es in Bayern
üblich, dass Käufer und Verkäufer jeweils drei Prozent zahlen",
erläutert Anzenberger.
Buchtipp:
Immobilienkauf
Ein Praxisratgeber mit CD-ROM
von Robert Anzenberger, Kai Oppel
So wird die Immobilie für Eigennutzer und Kapitalanleger zum
chancenreichen Investment. Inkl. CD-ROM: Entscheidungshilfen,
Kapitalrechner
Klappenbroschur, Vahlen, ISBN 978-3-8006-3606-8
Preis: 19,80 Euro
Über PlanetHome:
Die PlanetHome AG ist einer der führenden Immobiliendienstleister
mit den Kernbereichen Vermittlung und Finanzierung von
Wohnimmobilien. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 440 Mitarbeiter
und gehört zu den 100 besten Arbeitgebern im deutschen Mittelstand.
In der Immobilienvermittlung ist PlanetHome mit über 75 Büros in
Deutschland und Österreich repräsentiert. Jährlich vermittelt der
Immobiliendienstleister etwa 4.800 Objekte. Dabei setzt das
Unternehmen auf die Kooperation mit renommierten Großbanken und
modernste Technologie, um Verkäufer und Käufer zielgerecht
zusammenzuführen. Der durch PlanetHome angebotene Service reicht von
der Wertermittlung über die fundierte Beratung und die Vermarktung
der Immobilie bis hin zur Vorbereitung des Kaufvertrags und der
Begleitung zum Notar.
Pressekontakt:
scrivo PublicRelations
Nadine Anschütz
Gräfstraße 66
D-81241 München
tel: +49 (0)89. 548914-08
fax: +49 (0)89. 548914-10
mob: +49 (0)171. 5348 264
email: Nadine.Anschuetz@scrivo-pr.de
internet: www.scrivo-pr.de
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