Patienten dritter Klasse / Bundesregierung bestätigt fehlende Behandlungspflicht von Privatkrankenversicherten im Basistarif
Geschrieben am 03-03-2011 |
Hamburg (ots) - Die Bundesregierung hat es heute bestätigt: Für
Ärzte und Zahnärzte besteht keine Behandlungspflicht von
Privatkrankenversicherten im Basistarif. Es seien "einzelne Fälle"
bekannt, in denen Vertragsärzte und -zahnärzte die Behandlung von
Basistarifversicherten abgelehnt hätten. Grund dafür ist die zu
niedrige Vergütung für ambulante Leistungen im Basistarif: Seit dem
01. April 2010 dürfen Ärzte aufgrund einer Einigung zwischen der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der
Privatversicherungen, nur den 0,9- bis 1,2-fachen Satz der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Der Satz lag zuvor beim
1,16- bis 1,8-fachen. Daniel A. Baumgartner, Gründer und
Geschäftsführer des Verbraucherportals Widge.de, warnt: "Versicherte,
die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, dürfen sich auf keinen
Fall in den Basistarif abschieben lassen. Wer einmal drin ist, ist
für immer Patient dritter Klasse".
Ende Dezember waren ca. 21.000 Menschen im Basistarif versichert,
ganze 7.500 mehr als im Vorjahr. "Mit den ständig steigenden
Beitragserhöhungen werden es künftig noch mehr werden",
prognostiziert Baumgartner. Der erfahrene Hamburger
Versicherungs-Experte rät Betroffenen sich "über einen Wechsel
innerhalb der eigenen Gesellschaft in einen günstigeren Tarif zu
informieren". Sowohl das Leistungsniveau als auch die
Altersrückstellungen bleiben dabei, so betont Baumgartner,
"erhalten". Damit nicht genug: "Der Versicherte zahlt oftmals sogar
weniger Geld als im Basistarif".
Der Geschäftsführer von Widge.de (Abkürzung für "Wechsel innerhalb
der Gesellschaft"): "Täglich rufen uns Versicherte an, weil sie ihre
Beiträge nicht mehr bezahlen können. Betroffen sind vorallem die über
55-jährigen." Solchen Versicherten drohe die Abschiebung in den
Basistarif, dessen Leistungen theoretisch denen der gesetzlichen
Krankenversicherungen entsprechen: "In der Praxis verursacht der
Basistarif jedoch massive Probleme: Ärzte stellen zusätzliche Kosten
in Rechnung oder lehnen die Behandlung sogar ganz ab." Dabei ist der
Basistarif kein Billigtarif: Die Versicherten müssen bis zu 580 Euro
monatlich berappen. Baumgartner: "Niemand will Patient dritter Klasse
sein."
Der Wechsel innerhalb der Gesellschaft ist im
Versicherungsvertragsgesetz § 204 geregelt: Jeder Versicherte hat
demnach das Recht auf einen günstigen Tarif. Unterstützung beim
Wechsel erhalten Versicherte über das unabhängigen Verbraucherportal
für Krankenversicherungen www.widge.de. "Wir setzen ein faires
Preis-Leistungsverhältnis für die Versicherten durch, oftmals gegen
die Interessen der Versicherungskonzerne", erläutert Baumgartner.
Widge.de braucht für einen Tarifwechsel durchschnittlich vier Wochen.
Pressekontakt:
Rebekka Müller, Widge.de, ein Projekt der ESPRO GmbH, Rungwisch 20b,
22523 Hamburg, Tel. +49 40 60 94 07 31, Fax: +49 40 38 01 78 95 94 1,
E-Mail: presse@widge.de, Web: http://www.widge.de
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