Die österreichische Vater-Kind Apartheid
Geschrieben am 04-03-2011 |
Warum es bei der anstehenden Familienrechtsreform nicht um einen
politischen Kompromiß geht, sondern um die überfällige Behebung
schwerwiegender rechtlicher Mängel.
Wien (ots) - Die herrschende österreichische Rechtsprechung in
strittigen Obsorgeverfahren endet in der Regel mit der Übertragung
der alleinigen Obsorge an die Kindesmutter. Bei unverheirateten
Paaren braucht es dazu kein Verfahren. Die Mutter hat, unabhängig vom
Einzelfall, automatisch die alleinige Obsorge (§ 166 ABGB).
Häufig werden in diesem Zusammenhang Ursache und Wirkung
verwechselt: In sehr vielen Fällen liegt hier ein Auslöser für
Streitigkeiten der Eltern. Einem Elternteil wird die Obsorge über das
Kind übertragen, der andere Elternteil wird rechtlos gemacht, der
Konflikt ist programmiert.
Der nicht-obsorgeberechtigte Elternteil findet sich meist mit
einem "Besuchsrecht" wieder - ein Begriff, dessen Sinn und Herkunft
hierzulande niemand erklären will. Allerdings bleibt die Verweigerung
eines gerichtlich beschlossenen Besuchsrechts in der Regel ohne
jegliche Konsequenzen, was den Rechtsstaat ad absurdum führt und dazu
ermutigt, sich nicht an Gerichtsbeschlüsse zu halten.
Darum ist der Vorschlag von Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner zu begrüßen, bei wesentlichen
Besuchsrechtsverletzungen durch den Obsorgeberechtigten zum Schutz
des Kindes die Obsorge zu übertragen.
Die derzeitige Rechtslage führt in erschreckend vielen Fällen zur
Entfremdung ("Parental Alienation Syndrome", PAS) von Elternteilen
und Kindern. Rund 40% der Kinder verlieren 1-3 Jahre nach der
Trennung oder Scheidung einen Elternteil aus ihrem Leben (Quelle:
Sozialministerium).
Es handelt sich dabei nicht um die Verkettung unglücklicher
Umstände in Einzelfällen, sondern um ein seit langem gewachsenes
System, das flächendeckend ganz Österreich betrifft. Unter dem
Deckmantel der Frauenpolitik werden Väter systematisch aus den
Familien ausgeschlossen. Häufig taucht in diesem Zusammenhang der
pauschale Vorwurf der männlichen Gewalt auf, obwohl dies
wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht. Dementsprechend wird
diese Seite in Obsorgefragen von der Frauenministerin, der
Vorsitzenden eines Verbandes von Frauenorganisationen, einer
Scheidungsanwältin etc. vertreten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor wenigen
Wochen im Fall Sporer gegen Österreich (analog zum Fall Zaunegger
gegen Deutschland) wesentliche Teile des österreichischen
Familienrechts für menschenrechtswidrig und diskriminierend erklärt.
Der internationale Vergleich zeigt, dass die gemeinsame Obsorge zu
höherer Zufriedenheit führt und dass die Durchsetzbarkeit
gerichtlicher Beschlüsse unumgänglich notwendig ist. In Österreich
hat sich jedoch die Erkenntnis noch nicht durchgesetzt, dass es bei
der aktuellen Reformdiskussion nicht um einen Kompromiss zwischen
politischen Interessen geht, sondern um die überfällige Behebung
schwerwiegender Mängel im Familienrecht.
Rückfragehinweis: Väter ohne Rechte, Mag. Guido Löhlein, Tel.
0664 80271619, E-mail gl@vaeter-ohne-rechte.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/11012/aom
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