Stellungnahme von AWD zu den Vorwürfen zur Vermittlung von Dreiländerfonds (DLF)
Geschrieben am 09-03-2011 |
Hannover (ots) - Der Vertrieb der Beteiligungen an
Dreiländerfonds (DLF) erfolgte in den Jahren 1989-1999 und liegt
somit mindestens zwölf Jahre zurück. Im Übrigen ist die als angeblich
neu vermeldete Zahl von DLF-Zeichnern schon im Jahre 2001 Gegenstand
einer Anfrage des Verbrauchermagazins "Finanztest" an AWD gewesen
und vom Unternehmen gegenüber "Finanztest" auch offen kommuniziert
worden. Die nun als "neu" vermeldeten Zahlen sind demnach schon seit
10 Jahren in der Öffentlichkeit und enthalten keinerlei neuen
Informationswert.
In diesem Zusammenhang wird in der Berichterstattung suggeriert,
die Dreiländer-Fonds hätten überhaupt nicht ausgeschüttet. Richtig
ist, dass zahlreiche der auch von AWD vermittelten Fonds viele Jahre
hintereinander eine Ausschüttung von jährlich 7%, in Einzelfällen
(DLF 92/10) sogar von 9% hatten. So hat der DLF 89/2 elf Jahre in
Folge - von 1989 bis 1999 - beispielsweise jährlich eine
Ausschüttungsrate von je 7% gehabt. Beim DLF 90/7 waren es zehn Mal
in Folge 7%. Beim 92/11 immer noch acht Mal in Folge 7%. Darüber
hinaus konnten die Anleger steuerliche Vorteile geltend machen.
Da der DLF-Fondsinitiator Kapital Consult GmbH Stuttgart (KC) über
keinen eigenen Vertrieb verfügte, wurden die DLF-Fonds von einer
Vielzahl von Vertriebsgesellschaften und Maklern vermittelt. Dabei
war AWD ausschließlich als Vermittler tätig und nicht als
Fondsinitiator bzw. Fondsgesellschaft und dementsprechend nicht für
die wirtschaftliche Entwicklung der Fonds verantwortlich.
Auch waren die Prognosen für die Dreiländerfonds zu jener Zeit
überaus positiv. Die DLF-Fonds wurden bei AWD einer eingehenden
Produktprüfung unterzogen. Hierzu zählen u.a.
Prospektprüfungsberichte, die von externen Wirtschaftsprüfern
erstellt wurden, interne Plausibilitätsprüfungen, Leistungsbilanz
und Überprüfung des Produktinitiators. Diese Prüfungen ergaben auch
aus Sicht von externen Experten zur Zeit der Vermittlung keinen
Anlass zur Beanstandung.
Eine Fondsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung. Dies
- und das damit eingegangene unternehmerische Risiko - wurde den
Anlegern von AWD mündlich wie schriftlich erläutert. Die
Verkaufsprospekte lagen deutlich oberhalb der seinerzeit geforderten
IDW-Standards und enthalten alle wesentlichen Informationen über die
Konzeption, die Besonderheiten sowie über die mit einer Anlage
verbundenen Chancen und Risiken. Sogar der Bundesgerichtshof hat
bestätigt, dass der Verkaufsprospekt hinreichend über die
wirtschaftlichen Risiken aufklärt. Soweit sich AWD mit dem Vorwurf
der Fehlberatung gerichtlich befassen musste, sind diese Vorwürfe von
Seiten der Gerichte nicht bestätigt worden.
In der aktuellen Berichterstattung wird der falsche Eindruck
erweckt, es handele sich bei der Vermittlung der Dreiländerfonds
durchweg um Fehlberatungen. Es wird hierbei aus der unbestrittenen
Tatsache, dass sich die Dreiländerfonds nicht wie erwartet entwickelt
haben, der ungerechtfertigte Rückschluss einer Fehlberatung durch AWD
gezogen.
Seinerzeit wurden die DLF-Fonds im Übrigen von vielen Kunden
aufgrund vorteilhafter steuerlicher Rahmenbedingen, der damaligen
Gesetzeslage und breiter Empfehlungen in Medien aktiv nachgefragt,
auch AWD-Berater zeichneten die Fonds. So wurde der Initiator der
DLF-Fonds im Zusammenhang mit der Konzeption dieser Fonds vom
Cash-Magazin im Juni 1995 als "Mann des Jahres" ausgezeichnet und das
Produkt DLF sehr positiv bewertet.
Grundsätzlich ist zur finanziellen Situation anzumerken, dass die
DLF-Fonds über eine gesunde Innenfinanzierung verfügen. So konnte in
den letzten Jahren die Substanz der Fonds nachhaltig gestärkt werden.
Pressekontakt:
Für Rückfragen:
AWD Holding AG
Chief Communication Officer
Béla Anda
0511 90 20 53 87
bela.anda@awd.de
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