TKG-Novelle: UKW ist und bleibt die Basis für die Entwicklung neuer Angebote des Hörfunks / Kosten in Millionenhöhe für Radiosender vermeiden
Geschrieben am 09-03-2011 |
Berlin (ots) - Die privaten Radioveranstalter im Verband Privater
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßen, dass das
Bundeskabinett von der völlig unrealistischen gesetzlichen Forderung
Abstand genommen hat, 2015 das bewährte UKW-System abzuschalten und
damit 300 Millionen genutzte Radioapparate zum Elektronikschrott zu
machen. In der jetzt geplanten Neufassung des
Telekommunikationsgesetzes, das eine Verlängerung der
UKW-Sendelizenzen zulässt, sieht der VPRT aber eine große ökonomische
Gefahr. "Das neue Verfahren mit einem flächendeckenden Widerruf der
Frequenzzuteilungen für den analogen UKW-Hörfunk zum 31.12.2015 darf
nicht dazu führen, dass Millionen Euro statt im Programm in den
Verwaltungskassen des Bundes für Sendelizenzen landen. Alleine die
Privatradios befürchten wirtschaftliche Schäden bis zu zehn Millionen
Euro, wenn nicht die Übergangsregelung bei den Frequenzzuteilungen
vom alten zum neuen Recht klar geregelt ist. Wir wollen in die
Digitalisierung investieren und nicht in unnötige Bürokratie", so
VPRT-Vizepräsident Klaus Schunk. "UKW ist und bleibt die Basis auch
für die Entwicklung neuer, digitaler Angebote und muss noch lange
gesichert sein. Dies sollte auch im Gesetz selbst klarer formuliert
sein", sagt Schunk, der auch "Radio Regenbogen"-Geschäftsführer ist.
Die Sender plädieren dafür, schon im Gesetz und nicht erst auf der
nachgeordneten Verwaltungsebene eine Kostenbelastung für das
fortbestehende UKW-Netz auszuschließen. Schunk hält es allerdings für
einen weiteren Fortschritt gegenüber früheren Gesetzentwürfen, dass
das Kabinett den Programmveranstaltern künftig größeren Einfluss auf
die Auswahl des technischen Betreibers ihrer Sendeanlagen gewähren
will.
Der VPRT appelliert an die Bundesländer, sie in den anstehenden
Beratungen zu unterstützen, den Gesetzesentwurf in den genannten
Punkten nachzubessern und somit Planungssicherheit für die Anbieter
zu schaffen. Der Regierungsentwurf des Telekommunikationsgesetzes
wird im April im Bundesrat beraten.
Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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