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EANS-Adhoc: bwin Interactive Entertainment AG / Verschmelzung von bwin und PartyGaming für 31. März 2011 geplant

Geschrieben am 15-03-2011

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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15.03.2011

Die Bedingungen des Verschmelzungsplans für Österreich wurden
erfüllt.

Wien, 15 März 2011 - Nach nahezu einstimmiger Genehmigung der
Verschmelzung durch die außerordentlichen Hauptversammlungen von bwin
Interactive Entertainment AG (bwin) und PartyGaming plc (PartyGaming)
vom 28. Jänner 2011 wurde die beabsichtigte Verschmelzung vom
Handelsgericht Wien mit 15. März 2011 in das Firmenbuch eingetragen.
Vorbehaltlich der formalen Zustimmung des Höchstgerichts in Gibraltar
wird die Verschmelzung am 31. März 2011 rechtswirksam.

Aktienhandel an der Börse bwin Aktien (ISIN AT0000767553) werden am
25. März 2011 letztmalig an der Wiener Börse gehandelt. Aus Gründen
der Abwicklung müssen die bwin Aktien für 3 Tage vor dem Closing und
am Tag des Closings (31. März 2011) vom Handel an der Wiener Börse
ausgesetzt werden. Bestehende bwin Aktionäre bekommen mit 1. April
2011 automatisch und spesenfrei für 1 bwin Aktie jeweils 12,23
bwin.party-Anteile (ISIN GI000A0MV757), die unter dem Ticker-Symbol
BPTY.L an der Londoner Börse sofort handelbar sind.

Aufgrund des Umtauschverhältnisses von 12,23 bwin.party Anteilen für
jede bwin Aktie werden sogenannte Aktienspitzen (Anspruch auf Erwerb
eines - nicht über die Börse handelbaren - Bruchteils an einem
bwin.party Anteil) automatisch für die Aktionäre verwertet und der
Verkaufserlös den (ehemaligen) bwin Aktionären anschließend
gutgeschrieben. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Die
Verwertung der Aktienspitzen ist für bwin Aktionäre ebenfalls
kostenfrei.

Kartellrechtliche Genehmigungen liegen vor Nach Genehmigung des
Zusammenschlusses in Deutschland (Bundeskartellamt) und Österreich
(Bundeswettbewerbsbehörde) hat bwin nun auch die kartellrechtliche
Freigabe für Rumänien erhalten.

Dividende Die neuen bwin.party Anteile gewähren eine
Dividendenberechtigung ab 1. Jänner 2010. Die Dividendenpolitik ist
für das Management von bwin.party digital entertainment plc ein
zentrales Thema der nächsten Monate.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Investors:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20017
E-mail:investorrelations@bwin.org
http://www.bwin.org

Press:
Matthias Winkler, Chief Communications Officer
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20067
E-mail:press@bwin.org
http://www.bwin.org

Branche: Glücksspiele
ISIN: AT0000767553
WKN: 936172
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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