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"Diabetiker tappen künftig im Dunkeln" / Blutzuckerteststreifen: Diagnostica-Verband kritisiert Wegfall der Erstattung für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker

Geschrieben am 17-03-2011

Berlin (ots) - Mit Besorgnis hat der Verband der
Diagnostica-Industrie (VDGH) auf den Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) reagiert, die Kassenerstattung von
Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker
weitgehend zu streichen. Hunderttausende gesetzlich
krankenversicherte Diabetiker seien von dieser Rationierung
betroffen. Ihnen werde das wichtigste Instrument zum Selbstmanagement
ihrer Erkrankung aus der Hand genommen, beklagte VDGH-Geschäftsführer
Dr. Martin Walger heute (17.3.) in Berlin. Der Verband appelliert an
das Bundesgesundheitsministerium, die Entscheidung des G-BA wegen
gravierender Fehler in der Beratung zu kippen.

Der VDGH kritisierte, dass sowohl der G-BA als auch das von ihm
beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) den Besonderheiten der
Blutzuckerselbstmessung in ihren Bewertungsverfahren nicht Rechnung
getragen hätten. Ein Blutzuckerteststreifen sei kein Arzneimittel,
sondern ein diagnostisches Instrument, das die Grundlage für die
Therapie liefere. Der G-BA habe dies ignoriert und die Beratung wider
besseres Wissen nach den Arzneimittelregeln vollzogen. Die rechtlich
und methodisch nicht korrekte Prüfung hatte der VDGH bereits
frühzeitig in seinen Stellungnahmen angesprochen und durch
entsprechende Gutachten untermauert.

Nicht ausreichend gewürdigt hätten G-BA und IQWiG den
eigentlichen Nutzen der Blutzuckerselbstmessung. "Der Patient kann
ohne Blutzuckerselbstkontrolle nicht mehr überprüfen, ob er seinen
Lebensstil gesundheitlich optimieren muss und ob beispielsweise
Diäten oder Bewegungsprogramme den gewünschten Erfolg bringen. Er
tappt also im Dunkeln. Dem behandelnden Arzt fehlt ohne die
Testergebnisse eine wichtige Grundlage zur Therapieanpassung",
betonte Walger.

Auch für die Schulung der Patienten hätte der Beschluss
Auswirkungen: So würden zukünftig Diabetiker im Rahmen strukturierter
Schulungs- und Behandlungsprogramme keine Teststreifen mehr erhalten,
obwohl die evaluierten und zertifizierten Programme dies für nicht
insulinbehandelte Typ-2-Diabetiker vorsehen.

"Die vom G-BA beschriebenen Ausnahmeregelungen sind zudem
unzureichend", so Walger. Obwohl das gültige Fahrerlaubnisrecht
vorsieht, dass Berufskraftfahrer bei entsprechender Medikation
(Sulfonylharnstoffe, Glinide) regelmäßig ihren Blutzucker testen
müssen, wurden diese in den Ausnahmen nicht genannt. Gleiche
Sicherheitsrisiken bestünden auch für jeden anderen Kraftfahrer mit
vergleichbarer Medikation.

"Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesgesundheitsministerium.
Wir erwarten, dass sich das Ministerium den Argumenten des VDGH nicht
verschließt und als Rechtsaufsicht den Beschluss zurückweist", so
Walger.

Der VDGH weist darauf hin, dass der Beschluss erst nach
Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft
treten kann. Von der Umsetzung des G-BA-Beschlusses wären dann nur
die nicht insulinpflichtigen Diabetiker betroffen. Die Bedeutung der
Blutzuckerselbstmessung bei insulinpflichtigen Diabetikern wird vom
G-BA nicht in Zweifel gezogen.



Pressekontakt:
Rückfragen an:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V.
Thomas Postina
Telefon: 030/200599-48
Telefax: 030/200599-49
E-Mail: presse@vdgh.de


Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen von rund 90 Unternehmen mit einem
Gesamtumsatz von rund 3,7 Milliarden Euro. Sie stellen
Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher
Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von 2,2 Milliarden Euro erzielt
wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und
Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften,
mit denen ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.


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