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Beschwerde gegen den Spiegel abgelehnt Wikileaks war Informant für Exklusivgeschichte

Geschrieben am 24-03-2011

Berlin (ots) - Eine Journalistin hatte sich beim Deutschen
Presserat über die exklusive Berichterstattung des Spiegel über
tausende von Wikileaks recherchierte Dokumente beschwert. Der
Spiegel, die New York Times, der Guardian, El Pais und Le Monde
hatten diese Dokumente des amerikanischen Außenministeriums exklusiv
von Wikileaks erhalten. Die Journalistin monierte, dass der Spiegel
einen exklusiven Zugang zu den Dokumenten hatte und dadurch eine
Monopolstellung einnehme. Andere Journalisten hätten mangels Zugang
zu den Unterlagen nicht berichten können. Das Magazin entgegnete mit
dem Hinweis darauf, es weder zur Bedingung für eine Zusammenarbeit
mit Wikileaks gemacht, noch darauf gedrängt zu haben, dass andere
Medien vom Zugang zu den Unterlagen ferngehalten werden sollten.

Der Beschwerdeausschuss hat die Beschwerde heute als unbegründet
zurückgewiesen. In Ziffer 1 Richtlinie 1.1 des Pressekodex heißt es:

Richtlinie 1.1 - Exklusivverträge

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder
Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind,
darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch
deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein
Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der
Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit
die Informationsfreiheit.

Der Presserat macht deutlich, dass der Spiegel nicht gegen diese
Richtlinie verstoßen hat, da das Angebot, Unterlagen exklusiv zu
erhalten, von Wikileaks kam. Der Kodex kann einem Informanten - hier
Wikileaks - nicht vorschreiben, dass er sich mit seinem Material an
mehrere Redaktionen wenden muss. Dass der Spiegel dieses Angebot -
wie auch die anderen Zeitungen im Ausland - angenommen hat, kann man
der Zeitschrift nicht vorwerfen. Jede Redaktion, die exklusive
Informationen erhalten kann, wird diese auch nutzen, um eine
Exklusiv-Geschichte zu veröffentlichen. Ausschlaggebend ist vielmehr,
dass nicht die Redaktion diejenige ist, die einem Informanten die
Infos als Exklusivmeldung abkauft und damit ein Informationsmonopol
anstrebt.

Ansprechpartner für die Presse: Lutz Tillmanns, Tel. 030-367007-0



Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Telefon: 030-367 00 7-0
Fax: 030-367 00 7-20
E-Mail: info@presserat.de


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