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Kosten für MMR-Impfung werden übernommen / Neue Schutzimpfungsrichtlinie zur empfohlenen Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln tritt in Kraft - Krankenkassen übernehmen Kosten (mit Bild)

Geschrieben am 25-03-2011

München (ots) -

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur
Aktualisierung der Schutzimpfungsrichtlinie ist offiziell und folgt
damit jetzt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom
August 2010: Impflücken gegen Masern zu schließen, bevorzugt unter
Einsatz eines Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln.
Die Schutzimpfungsrichtlinie regelt den Erstattungsanspruch der
Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber
ihren Krankenkassen. Bis dato wurden aber nur die Kosten für die
Masern-Mumps-Röteln-Impfung bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Mit
diesem Beschluss können jetzt auch alle nach 1970 geborenen
Erwachsenen diese Kassenleistung in Anspruch nehmen, wenn der
Impfstatus unklar ist, oder sie bisher keine Impfung erhalten hatten
bzw. nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.

Masern sind kein Kinderspiel

Seit 2006 wird eine Verschiebung der Erkrankungshäufigkeit in
höhere Altersklassen beobachtet. Bei Erwachsenen kann eine
Maserninfektion, neben den üblichen Symptomen wie Halsschmerzen,
hohem Fieber und dem typischen Hautausschlag, häufiger als bei
Kindern zu Komplikationen und Folgeerkrankungen führen, wie
beispielsweise zu einer Mittelohr- oder Lungenentzündung sowie zu
einer Hirnentzündung (Enzephalitis), die in Einzelfällen auch tödlich
enden kann. 1.000 Maserninfektionen führen im Durchschnitt zu ein bis
drei Todesfällen. Eine ursächliche Therapie der Masern ist nicht
bekannt, so dass sich nur die Symptome behandeln lassen.

Im Jahr 2010 wurden dem Robert-Koch-Institut 777 Maserninfektionen
allein in Deutschland gemeldet. Damit hat die
Weltgesundheitsorganisation WHO ihr Ziel, die Masern bis zum Jahr
2010 weltweit ausgerottet zu haben, nicht erreicht. Nach diesem
Fehlschlag soll das jetzt bis 2015 gelingen.

Alle Frauen im gebärfähigen Alter auch gegen Röteln impfen

Eine Infektion mit dem Rötelnvirus verläuft zwar in der Regel
komplikationslos, kann aber bei einer Schwangerschaft gefährlich
werden: Wenn sich eine ungeschützte Schwangere infiziert, können für
das ungeborene Baby schwere Fehlbildungen wie Taubheit, Linsentrübung
und Herzfehler die Folge sein. Daher sollen laut der neuen
STIKO-Empfehlung jetzt nicht mehr nur Frauen mit explizitem
Kinderwunsch, sondern sogar alle gebärfähigen Frauen zweimal gegen
Röteln geimpft sein. Die Empfehlung richtet sich sowohl an ungeimpfte
Frauen als auch an Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen
Alter. Denn leider treten immer wieder vereinzelt Rötelninfektionen
in der Schwangerschaft auf.

Impfpass checken lassen

Impfpass verloren, seit Jahren nicht mehr daran gedacht? Das Thema
Impfen gerät bei vielen Erwachsenen leicht in Vergessenheit. Dabei
ist ein kompletter Impfschutz für Erwachsene nicht weniger wichtig
als für Kinder. Sowohl Hausärzte als auch Frauenärzte können beraten
und die Impfung vornehmen. Am besten beim nächsten Arztbesuch einfach
nachfragen oder den Impfpass mitnehmen. Wer nur zum Impfen in die
Arztpraxis geht, für den entfällt auch die Praxisgebühr von zehn
Euro.

Die neuen STIKO-Empfehlungen auf einen Blick 2010 hat die STIKO
ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Wichtige Neuerungen gab es dabei
für Erwachsene, unter anderem in Bezug auf Masern und Röteln:

-Masern: Für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem
Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in
der Kindheit einmalig eine Impfung mit dem
Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR).

-Röteln: Für alle Frauen im gebärfähigen Alter ohne Impfung bzw.
mit unklarem Impfstatus zwei Dosen; für bisher nur einmalig
geimpfte gebärfähige Frauen eine Dosis. Die kompletten
STIKO-Empfehlungen sowie weitere Informationen zum Thema Impfen
können auf der Webseite des Robert Koch-Instituts unter
www.rki.de unter dem Menüpunkt "Infektionsschutz" und hier unter
"Impfen" abgerufen werden.



Ihre Ansprechpartner:
Hintergrundinformationen
Dr. Anke Helten, Senior-PR-Manager, Tel. 089 36044-8102,
Fax. 089 36044-98102
E-Mail: anke.a.helten@gsk.com
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, Unternehmenskommunikation
Theresienhöhe 11, 80339 München

Weitere Informationen und umfangreiches Bildmaterial
Svenja Michaelsen, Tel. 0221 92 57 38 40, Fax. 0221 92 57 38 44
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Borchert und Schrader PR GmbH, Antwerpener Straße 6-12, 50672 Köln


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