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EANS-Hauptversammlung: Österreichische Post AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 30-03-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft, Wien, FN 180.219 d,
ISIN AT0000APOST4

EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zu der am 28. April 2011 um 10.00 Uhr
in der Halle F der Wiener Stadthalle, Vogelweidplatz 14, 1150 Wien,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft ein.

Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/hv verfügbar.

I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2010
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 5.
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 6. Wahl des
Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2011 7. Wahlen in den Aufsichtsrat

II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 18. April 2011 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
22. April 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail:
anmeldung.post@hauptversammlung.at Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message
Type MT599; unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben) Per Post:
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Seeböckgasse
41, 1160 Wien

III. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls eine
sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 18. April 2011 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher und englischer Sprache entgegen
genommen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die
schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars,
die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss. Soweit ausschließlich Zwischenscheine
ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und
bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. Die
Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung der Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §19
der Satzung und §127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 7. April 2011 auf der Internetseite unter
www.post.at/hv abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 22. April 2011
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010
Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Notar Dr. Rupert
Brix wird den Zeitpunkt des Einlangens auf dem Stimmzettel bzw. auf
dem Kuvert vermerken und sicherstellen, dass das Stimmverhalten bei
der Abstimmung per Brief weder Vorstand und Aufsichtsrat noch den
übrigen Aktionären vor der Abstimmung in der Hauptversammlung bekannt
wird. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene
Stimmen per Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der
Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im
Formular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird
erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/hv ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung
stellen, sollten bis spätestens 07. April 2011 zulässige Anträge von
Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG
und/oder bis spätestens 18. April 2011 zulässige Beschlussvorschläge
von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG
einlangen. Aktionäre, die per Brief abstimmen, können naturgemäß auf
Vorgänge in der Hauptversammlung nicht reagieren und über dort
gestellte neue Anträge nicht abstimmen. Im Falle einer bereits
erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der
Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihre Internetseite zur Verfügung
gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden.
Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf
Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28
spätestens am 27. April 2011, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein
Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der
Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann
in der Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens
am 27. April 2011 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe
widerrufen hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung
ohne Recht auf Ausübung seiner Aktionärsrechte teilnehmen, d.h.
diesem Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht
und insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein
Aktionär, der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf
dem Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in
der Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber
hinaus gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die
Abstimmung per Brief der Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist, d.h., dass der Gesellschaft eine
Depotbestätigung gemäß §10a AktG spätestens am 22. April 2011 unter
einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der
Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,
müssen daher - genauso wie Aktionäre, die persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die rechtzeitige Ausstellung
und Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG im Sinne der
obigen Ausführungen Sorge tragen.

V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 27. April 2011, 16.00 Uhr ausschließlich an einer der
nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75
Per E-Mail: anmeldung.post@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV,
Seeböckgasse 41, 1160 Wien Am Tag der Hauptversammlung
ausschließlich: Persönlich: Bei der Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort Die vorstehenden Bestimmungen
gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht. Ein
Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht)
wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/hv abrufbar. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw. die Mitglieder des
Aufsichtsrats eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in
der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben
werden. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/hv ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43 1 8763343 - 0, Fax +43 1 8763343 - 49 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr.
Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben
hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten
Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

VI.HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110 und 118
AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 7.
April 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Postgasse 8, 1010
Wien, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 18. April 2011 der Gesellschaft entweder per
Post an Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Postgasse
8, 1010 Wien, oder per Telefax an Österreichische Post AG, z.Hd.
Investor Relations, Faxnummer +43 (0)57767-30409 zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds (TOP 7) tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben (7) Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für
die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Soweit
ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im
Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises
durch den Aktionär. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende Informationen
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/hv zugänglich.

VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen
spätestens ab 7. April 2011 zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der
Gesellschaft in Postgasse 8, 1010 Wien, (Abt. Investor Relations) und
bei der Raiffeisen Centrobank, Tegetthofstraße 1, 1010 Wien, auf: -
Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht, - Corporate
Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, -
Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2010, - Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2. bis 7, - Geschäftsbericht 2010 der
Österreichische Post AG, - Unterlagen zur Briefwahl (Formular
Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, Rückkuvert), -
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,
stehen spätestens ab 7. April 2011 außerdem im Internet unter
www.post.at/hv zum Download zur Verfügung und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen
zugesandt.

VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Gemäß § 106 Z 9
Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 67.552.638 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme
gewährt. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn
der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8.30 Uhr. Es
wird darauf hingewiesen, dass der Vortrag des Vorsitzenden des
Vorstandes der Österreichische Post AG im Internet (www.post.at/hv)
übertragen werden wird.

Wien, im März 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Österreichische Post AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Österreichische Post
Leiter Investor Relations
Harald Hagenauer
Tel.: +43 (0) 57767 - 30400

Leitung Konzernkommunikation
Ina Sabitzer
Tel.: +43 (0) 57767 - 21763
ina.sabitzer@post.at

Pressesprecher
Michael Homola
Tel.: +43 (0) 57767 - 32010
michael.homola@post.at

Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
WKN: A0JML5
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr


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