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Hoch- und Etagenbetten: Absturzsicherungen sinnvoll einsetzen / TÜV Rheinland: Kinder erst ab sechs Jahren im oberen Etagenbett schlafen lassen / Betten nicht zu nah an Fenster oder Heizung aufstellen

Geschrieben am 01-04-2011

Köln (ots) - Geschwister in einem Zimmer unterbringen oder optimal
Schlaf-, Spiel- und Arbeitsplatz miteinander kombinieren: Als Möbel
für Kinderzimmer sind Etagen- und Hochbetten besonders beliebt. "Beim
Kauf sollten Eltern besonders auf Stabilität und Sicherheit der
Betten achten", rät Peter Birkmann, Experte für Kindermöbel von TÜV
Rheinland. Außerdem empfiehlt er, im Geschäft ruhig einmal an den
dort aufgebauten Betten zu rütteln und sich probeweise auf die
unterste Stufe der Leiter zu stellen. So lässt sich schnell
feststellen, ob das gewünschte Bett den Anforderungen standhält und
ob die Sprossen eventuell zu schmal für die Kinderfüße sind. Verfügen
die Möbel über das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, wurde zudem
von einem unabhängigen Institut wie TÜV Rheinland geprüft, dass sie
dem festgelegten Sicherheitsstandard der Norm DIN EN 747 entsprechen.
"Wer im Laden kein GS-Zeichen am Bett findet, erkundigt sich am
besten beim Verkäufer danach, da manche Geschäfte die geprüften Möbel
nicht auszeichnen", sagt Birkmann. Von Möbeln ohne GS-Zeichen ist
eher abzuraten.

Um Verletzungen vorzubeugen, empfehlen Experten den Eltern zudem,
ihre Kinder erst ab etwa sechs Jahren im oberen Etagenbett oder im
Hochbett schlafen zu lassen. Damit die Kinder nachts nicht aus dem
Bett fallen, muss es über Absturzsicherungen, beispielsweise in Form
von seitlich angebrachten Brettern verfügen. Als Richtwert gilt dabei
eine Mindesthöhe von 16 Zentimetern ab der Oberseite der Matratze.
Wesentlich höher sollten sie nicht sein, denn dann benutzen sie
Kinder gern als Geländer. Dazu ist das Gestell jedoch nicht
konstruiert und nicht stabil genug. "Die Höhe der Matratze
kennzeichnen Hersteller durch eine Markierung am Bett, etwa einen
Schlitz oder einen Aufkleber ", erklärt Birkmann. Auch die
Benutzerinformation muss einen Hinweis darauf enthalten.

Beim Aufbau der Betten kommt es darauf an, dass sie nicht zu nah
an Fenstern, Heizkörpern oder Steckdosen stehen. "Der Abstand
zwischen Bett und Wand sollte außerdem entweder weniger als 7
Zentimeter oder mehr als 23 Zentimeter betragen", sagt der Experte.
"Sonst besteht die Gefahr, dass Kinder in die Lücke zwischen Bett und
Wand hineingeraten und dort mit dem Kopf steckenbleiben."

Ein weiteres Kriterium: Die Leiter sollte auf jeden Fall fest mit
dem Bett verbunden sein, damit sie beim Rauf- und Runterklettern
nicht verrutschen kann. Zusätzliche Antirutschbänder auf den Sprossen
sorgen für sicheren Halt, zum Beispiel wenn Kinder auf Strümpfen die
Leiter benutzen.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Rainer Weiskirchen, Pressesprecher, Tel.: 0911/655-4230
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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