Unterhaltsanspruch gegen Elternteile außerhalb der EU gestärkt / EU tritt Abkommen zum Schutz der Kinder bei
Geschrieben am 06-04-2011 |
Brüssel / Berlin (ots) - Außerhalb der EU lebende Eltern können
künftig leichter zu Unterhaltszahlungen für ihre Kinder herangezogen
werden. Die EU hat mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen einen
Rechtsrahmen mit Drittstaaten geschaffen, um Unterhaltsansprüche von
Kindern und anderen Familienangehörigen geltend zu machen. So werden
zum Beispiel die US-amerikanischen Behörden auf der Grundlage des
neuen Übereinkommens mit den Behörden in Europa zusammenarbeiten, um
sicherzustellen, dass dort Elternteile ihren Unterhaltspflichten
nachkommen.
Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz,
sagte: "Mit der Unterzeichnung dieses internationalen Übereinkommens
durch die EU ist gewährleistet, dass Kinder auch dann geschützt sind,
wenn ein Elternteil in ein Drittland zieht. Die Interessen des Kindes
stehen an erster Stelle. Eltern dürfen sich ihrer Verantwortung nicht
durch den Wegzug aus der EU entledigen können. Ich fordere unsere
internationalen Partner auf, sich uns anzuschließen und das
Übereinkommen rasch zu ratifizieren."
Schätzungsweise 16 Millionen Paare mit internationalem
Hintergrund leben in der EU und 30 Millionen EU-Bürger außerhalb der
EU. 2007 wurden in den 27 EU-Mitgliedstaaten 1,2 Millionen Ehen
geschieden. Diese Zahlen legen nahe, dass es bei Unterhaltszahlungen
und ihrer Vollstreckung erhebliche Probleme geben kann, wenn der
Unterhaltspflichtige in einem anderen Mitgliedstaat oder gar
außerhalb der EU wohnt.
Die neue Regelung wird auch dazu beitragen, Unterhaltspflichtige
ausfindig zu machen, und so die derzeit noch langen, aufwändigen
Verfahren beschleunigen.
Die USA, Norwegen und die Ukraine haben das Übereinkommen bereits
unterzeichnet. Es wird erwartet, dass andere Länder, die an den
Verhandlungen beteiligt waren (wie Japan, China, Russland,
Australien, Kanada und Brasilien), folgen werden.
Nachdem der ungarische EU-Ratsvorsitz das Übereinkommen heute im
Namen der EU unterzeichnet hat, müssen die Mitgliedstaaten jetzt
einen Beschluss fassen, damit die EU das Übereinkommen förmlich
schließen (bzw. ratifizieren) kann. Es wird damit gerechnet, dass die
Justiz- und Innenminister auf ihrer Sitzung am 9./10. Juni 2011 dem
Abschluss des Übereinkommens zustimmen. Die EU könnte die
Ratifikationsurkunde daraufhin nach der Umsetzungsfrist von 18
Monaten hinterlegen, so dass das Übereinkommen 2013 in Kraft treten
könnte.
Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Carsten Lietz - Tel (030) 2280-2300
carsten.lietz@ec.europa.eu
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