Westdeutsche Zeitung: Trick mit dem Raucherclub zieht nicht mehr =
von Peter Kurz
Geschrieben am 06-04-2011 |
Düsseldorf (ots) - Der Landesgesetzgeber hat sich lange an der
Nase herumführen lassen. Da bastelt er ein Nichtraucherschutzgesetz
und sieht tatenlos zu, wie es in der Praxis ignoriert wird. "Legal
konterkariert"- haben all jene gesagt, die die Idee des Raucherclubs
bis ins Absurde übertrieben. Mit Raucherclubs, in denen als Ausnahme
vom grundsätzlichen Verbot in Gaststätten das Rauchen gestattet ist,
meinte der Gesetzgeber vor allem Zigarren- oder Wasserpfeifenclubs.
Und was ist die Realität? Das Schild "Raucherclub" prangt an
unzähligen Gaststätten. Die Ordnungsämter vor Ort sind überfordert
mit der Kontrolle oder verschließen vor dem Missstand die Augen. Das
hat eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums jüngst
eindrucksvoll belegt: 81 Prozent der Raucherclubs haben gar keine
Eingangskontrollen, niemand wird auf seine Mitgliedschaft überprüft.
Legal konterkariert? Man könnte auch sagen: Es herrscht legalisierte
Anarchie. Der Gesetzgeber verhält sich widersprüchlich, wenn er
Schutzvorschriften für seine Bürger schafft, sich aber gefallen
lässt, dass niemand diese ernst nimmt. Es ist schon ein
Armutszeugnis, dass erst die Gerichte deutliche Worte finden müssen,
diese Umgehung des Gesetzes abzustellen. Eindringlich erinnern die
Richter daran, dass der Sinn des Gesetzes doch ist, die Menschen vor
den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Rauchen in der
Öffentlichkeit zu schützen. Dieser Schutzzweck wird ausgehebelt, wenn
ein Gastwirt das Wort "Raucherclub" benutzt wie ein Zauberer sein
Simsalabim: Seht her, ich zaubere das Nichtraucherschutzgesetz weg,
sagt er seinen Gästen. Simsalabim - hier dürft ihr essen, trinken und
natürlich auch rauchen. Dass der Zauberspruch nicht mehr zieht, damit
müssen jetzt auch andere Raucherclubs rechnen. Das
Hauptsacheverfahren in dem Kölner Fall wird kaum anders ausgehen als
die juristische Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Gewiss,
Raucherclubs sind weiterhin gesetzlich erlaubt. Aber nur ernst
gemeinte, deren Vereinszweck wirklich das Rauchen ist. Alle anderen
müssen damit rechnen, dass sie entzaubert werden. Die Behörden können
und sollten aktiv werden. Dafür haben sie jetzt die notwendige
juristische Schützenhilfe erhalten.
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Westdeutsche Zeitung
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