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Schiewerling: Planungssicherheit für Arbeitnehmer zum Wohle der Familien

Geschrieben am 11-04-2011

Berlin (ots) - Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein
Arbeitsverhältnis dann wieder ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre
befristet werden kann, wenn eine frühere Beschäftigung des
Arbeitnehmers beim selben Unternehmen mehr als drei Jahre zurückliegt
(Aktenzeichen: 7 AZR 716/09). Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:

"Menschen brauchen Planungssicherheit für den Aufbau und die
Erhaltung ihrer Existenz. Insoweit sind Arbeitsmarkt- und
Familienpolitik eng miteinander verwoben und dürfen nicht getrennt
gesehen werden.

Junge Menschen wünschen sich Familie und Kinder. Dazu brauchen sie
aber weitestgehend gesicherte wirtschaftliche Grundlagen. Eine
unsichere Lebenssituation mit sich aneinanderreihenden befristeten
Beschäftigungen - sogenannte Kettenbefristungen - sind keine
geeigneten Rahmenbedingungen für junge Menschen, um sich bewusst für
die Gründung einer Familie zu entscheiden. Vielmehr können
langfristig nur Beschäftigungsstabilität und Entwicklungschancen zu
einem familienfreundlichen Umfeld beitragen - so, wie es auch nach
wie vor bei den meisten Beschäftigungsverhältnissen insbesondere im
Mittelstand der Fall ist.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist daher ausdrücklich zu
begrüßen. Es ermöglicht einerseits den Arbeitgebern, auf schwankende
Auftragslagen und wechselnde Marktbedingungen flexibel reagieren zu
können. Andererseits ist diese Rechtslage ein positives Signal an die
Arbeitnehmer, dass missbräuchlichen Befristungsketten ein wirksamer
Riegel vorgeschoben ist.

Mit dieser richterlichen Klarstellung ist eine Umgestaltung des
Vorbeschäftigungsverbots für Fälle, in denen während Schule,
Ausbildung oder Studium bei einem Arbeitgeber schon einmal befristet
gearbeitet worden ist, nicht mehr gegeben. Weiterhin werden CDU/CSU
aber im Auge behalten, dass das Sicherheitsbedürfnis der Arbeitnehmer
einerseits und das Bedürfnis der Unternehmen nach Flexibilität
andererseits in einen gerechten Ausgleich gebracht werden."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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