EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Erwerbsangebot
Geschrieben am 13-04-2011 |
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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13.04.2011
Erwerbsangebot von Atrium European Real Estate Limited für alle der
E35,000,000 6.8 per cent Bonds due 21 December 2011 von Manhattan
Development s.r.o.
NICHT FüR DIE VERBREITUNG INNERHALB ODER IN ODER AN PERSONEN MIT
AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN IRGENDEINER JURISDIKTION IN DER EINE
SOLCHE VERBREITUNG GESETZWIDRIG IST. (SIEHE UNTEN "ANGEBOT UND
ANGEBOTSBESCHRäNKUNGEN")
Prag, 13. April 2011: Atrium European Real Estate Limited (die
Gesellschaft), gab heute eine Einladung an die Inhaber der noch
ausstehenden E35,000,000 6.8 per cent Bonds due 21 December 2011 von
Manhattan Development s.r.o. (die Emittentin (eine indirekte 100%ige
Tochtergesellschaft der Gesellschaft) (ISIN: AT0000330964) (die
Schuldverschreibungen) bekannt, ihre Schuldverschreibungen der
Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld anzubieten (das Angebot). Das
Angebot wird zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Bestimmungen
und definierten Begriffe gemacht, die in der von der Gesellschaft für
das Angebot erstellten und mit 13. April 2011 datierten
Erwerbsangebotsunterlage (Tender Offer Memorandum) (das Tender Offer
Memorandum) enthalten sind. Das Angebot unterliegt den unten
genannten und im Tender Offer Memorandum ausführlicher beschriebenen
Angebotsbeschränkungen.
Das Angebot soll der Gesellschaft weiterhin die Umsetzung ihrer
Strategie ermöglichen, ihre ausstehenden Verbindlichkeiten zu
erwerben, um unmittelbar Zinsersparnisse zu erzielen und
gegebenenfalls Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigeren Bedingungen
zu nützen.
Die Gesellschaft wird E1.010 (der Kaufpreis) für jeweils E1.000
Nominalwert jener Schuldverschreibungen zahlen, deren Erwerb sie in
Übereinstimmung mit dem Angebot akzeptiert hat. Die Gesellschaft wird
auch die angefallenen Zinsen für diese Schuldverschreibungen
bezahlen.
Bezeichnung der Schuldverschreibungen E35,000,000 6.8 per cent. Bonds
der Manhattan Development s.r.o. due 2011
ISIN
AT0000330964
Ausstehendes Gesamtnominale
E35.000.000*
Menge die dem Angebot unterliegt
Jede und alle
Kaufpreis
E1.010 für jeweils E1.000 Nominalwert
* Derzeit werden Schuldverschreibungen im Gesamtnominalwert von
E1.500.000 von der Gesellschaft gehalten.
Das Angebot beginnt am 13. April 2011 und endet um 17.00 Uhr (Wiener
Zeit) am 13. Mai 2011 (das Angebotsende), soweit es nicht verlängert,
erneuert oder beendet wurde.
Um berechtigt zu sein den Kaufpreis zu erhalten, müssen Inhaber der
Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen gültig vor dem
Angebotsende anbieten, indem sie einen gültigen Angebotsauftrag
(Tender Instruction) (wie im Tender Offer Memorandum beschrieben)
abgeben oder eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen und diese vor dem
Angebotsende vom Tender Agent erhalten wird. Inhaber von
Schuldverschreibungen, die das Angebot annehmen möchten, sollten
hinsichtlich der Verfahren, die für die Annahme des Angebots
eingehalten werden müssen, das Tender Offer Memorandum lesen. Im Zuge
des Angebots angebotene Schuldverschreibungen sind unwiderruflich
angeboten, außer unter den begrenzten Umständen, die im Tender Offer
Memorandum beschrieben sind.
Der erwartete Transaktionszeitplan ist wie folgt zusammengefasst:
Ereignis Erwarteter Zeitpunkt/Datum
Beginn: 13. April 2011
Angebotsende: 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am 13. Mai 2011
Bekanntgabe der Annahme
und der Ergebnisse: Um oder gegen 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am
16. Mai 2011
Abrechnungsdatum (Settlement Date): 17. Mai 2011
Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte
Stichtage werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.
Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in dem Tender Offer
Memorandum dargelegt, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen das
Angebot jederzeit verlängern, erneuern, abändern, beenden oder
Bedingungen abbedingen.
Weitere Informationen Das Angebot ist im Tender Offer Memorandum
vollständig beschrieben (Verteilungsbeschränkungen unterliegend).
Dieses ist erhältlich beim Tender Agent. Die Deutsche Bank AG, London
Branch, wurde als Dealer Manager für das Angebot beauftragt.
Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an:
DEALER MANAGER
Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom
Telefon: +44 20 7545 8011
An: Liability Management Group
E-Mail: liability.management@db.com
Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der
Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Unterlagen über
das Angebot richten Sie bitte an: TENDER AGENT
Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom
Telefon: +44 20 7547 5000
Fax: +44 20 7547 5001
An: Trust & Securities Services
E-Mail: xchange.offer@db.com
FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER) Diese Bekanntmachung ist in
Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum zu lesen. Diese
Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum enthalten wichtige
Informationen, die vor jeder Entscheidung hinsichtlich des Angebots
aufmerksam gelesen werden sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel
bezüglich der von Ihnen vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen
empfohlen, unverzüglich persönliche Beratung auch hinsichtlich der
steuerlichen Folgen durch Ihren Aktienhändler, Bankmanager,
Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen unabhängigen
Finanzberater einzuholen. Jede Person oder jedes Unternehmen, deren
Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Vermittler, Händler,
einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer anderen
Mittelsperson gehalten werden, müssen diese Mittelsperson
kontaktieren, wenn sie im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen
anbieten möchten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer Manager noch
der Tender Agent geben irgendeine Empfehlung ab, ob Inhaber von
Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen
anbieten sollten.
ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN Die Verbreitung dieser
Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum in bestimmten
Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den
Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Tender Offer Memorandum
gelangen, werden von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem
Tender Agent aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten. Weder diese Bekanntmachung noch
das Tender Offer Memorandum stellen ein Kaufangebot oder eine
Aufforderung ein Verkaufsanbot für die Schuldverschreibungen zu
stellen dar. Im Rahmen des Angebots angebotene Schuldverschreibungen
werden nicht von Inhabern von Schuldverschreibungen akzeptiert, wenn
unter irgendwelchen Umständen solche Angebote oder Aufforderungen
rechtswidrig wären. In jenen Rechtsordnungen, in denen
Wertpapiergesetze, Gesetze gegen Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder
andere Gesetze es notwendig machen, dass das Angebot durch einen
lizenzierten Vermittler oder Händler gemacht wird und der Dealer
Manager oder eines seiner verbundenen Unternehmen (Affiliates) in
diesen Rechtsordnungen ein solcher lizenzierter Vermittler oder
Händler ist, wird angenommen, dass das Angebot für die Gesellschaft
vom Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen Unternehmen
(je nach Sachlage) in diesen Rechtsordnungen gemacht wurde.
Italien. Weder diese Bekanntmachung, noch das Angebot noch das Tender
Offer Memorandum oder andere Dokumente oder Unterlagen wurden dem
Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la
Borsa (CONSOB) entsprechend der italienischen Gesetze und
Vorschriften übermittelt. Das Angebot wird in der Republik Italien
als ein befreites Angebot gemäß Art.101-bis, §3-bis der Verordnung
Nr.58 vom 24. Februar 1998, wie novelliert (das
Finanzdienstleistungsgesetz), und Art.35-bis, §4, lit (b), der CONSOB
Verordnung Nr.11971 vom 14. Mai 1999, wie novelliert, durchgeführt.
Inhaber der Schuldverschreibungen dürfen die Schuldverschreibungen
entsprechend dem Angebot durch autorisierte Personen (wie
Investmentfirmen, Banken oder Finanzmakler, denen solche Tätigkeiten
in Italien entsprechend dem Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB
Verordnung Nr.16190 vom 29. Oktober 2007, wie novelliert, und der
Verordnung Nr.385 vom 1. September 1993, wie novelliert, erlaubt
sind) und ansonsten in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht oder von
CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde festgelegten
Erfordernissen anbieten.
Vereinigtes Königreich. Im Sinne der Section 21 des Financial
Services and Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser
Bekanntmachung, des Tender Offer Memorandum und allen anderen
Dokumenten oder Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, von
autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente und/oder
Unterlagen wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt.
Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Unterlagen nicht an
die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder
weitergegeben werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder
Unterlagen als Finanzwerbung (Financial Promotion) ergeht nur an
folgende Adressaten: (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten
Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment Professionals),
die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in
der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, die in den
Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder (iv)
andere Personen an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle
diese Personen werden gemeinsam als Relevante Personen bezeichnet).
Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten Personen
sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder Unterlagen
oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede Investition
oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente oder
Unterlagen beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur Verfügung
und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen werden. Die
Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht von
Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten Königreich verteilt,
veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt werden.
Frankreich. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt gegenüber der
Öffentlichkeit in der Republik Frankreich gemacht. Weder diese
Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum noch irgendwelche anderen
Dokumente oder Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, wurden
oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt und nur (i)
Anbieter von Investmentservices für Portfoliomanagement für Dritte
(personnes fournissant le service d'investissement de gestion de
portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii) qualifizierte
Investoren (investisseurs qualifiés) außer einzelne Personen, wie
definiert in und in Übereinstimmung mit den Artikeln L.411-1, L.411-2
und D.411-1 bis D.411-3 des französischen Code monétaire et
financier, sind berechtigt am Angebot teilzunehmen. Weder diese
Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum wurde oder wird bei
der Autorité des Marchés Financiers eingereicht oder von dieser
genehmigt.
Tschechische Republik. Die Verlautbarung dieser Bekanntmachung, des
Tender Offer Memorandums sowie anderer Dokumente oder Unterlagen
hinsichtlich des Angebots werden nicht gemacht an, und diese
Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum sowie andere Dokumente
oder Unterlagen dürfen nicht weitergegeben werden an, die
Öffentlichkeit in der Tschechischen Republik. Die Verlautbarung
dieser Bekanntmachung, des Tender Offer Memorandums sowie anderer
solcher Dokumente oder Unterlagen dürfen nur gemacht werden an (i)
Personen außerhalb der Tschechischen Republik und/oder (ii)
gewerbsmäßige Kunden (profesionální zákazník) im Sinne von Art. 2a
oder 2b des Gesetzes Nr. 256/2004 über Geschäftstätigkeiten am
Kapitalmarkt (zákon o podnikání na kapitálovém trhu). Jede Person in
der Tschechischen Republik, die kein gewerbsmäßiger Kunde ist, ist
nicht zu diesem Angebot zugelassen.
Jersey. Dieses Angebot ist kein Prospectus oder ein Angebot oder eine
Einladung zur Angebotslegung an die Öffentlichkeit im Sinne des
Jersey Gesellschaftsrechts (Companies (Jersey) Law 1991, as amended)
oder der Control of Borrowing (Jersey) Verordnung 1958 und es wurde
keine Zustimmung, Genehmigung oder andere Bevollmächtigungen nach
diesen Gesetzen oder anderen Wertpapierrechten der Insel Jersey
gegeben. Es dürfen daher weder das Tender Offer Memorandum noch ein
sonstiges Dokument, das sich auf das Angebot bezieht, in Jersey
verteil werden.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Atrium European Real Estate Limited
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com
Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
WKN:
Index: Standard Market Continuous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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