Klimaschutz und Effizienz als Maßstab für Energiesteuern / EU-Kommission legt Entwurf für neue Energiesteuer-Richtlinie vor
Geschrieben am 13-04-2011 |
Brüssel (ots) - Mit einer umfassenden Modernisierung der
Energiesteuern will die EU-Kommission Umweltschutz und Effizienz zum
Maßstab machen. Künftig sollen die Treibhausgasemissionen und der
Energiegehalt die Höhe der Mindeststeuer für Energie bestimmen. Dies
würde nach einer langen Übergangsfrist bis 2023 auch dafür sorgen,
dass Benzin und Diesel nach gleichen Maßstäben besteuert werden. Die
neuen Mindestsätze für Diesel etwa lägen aber weiterhin unter dem
aktuellen deutschen Diesel-Steuersatz. Biokraftstoffe würden
begünstigt.
EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta erklärte in Brüssel: "Damit wir
unsere Energie- und Klimaschutzziele erreichen, brauchen wir eine
gerechte und transparente Energiebesteuerung. Unser gemeinsames Ziel
besteht in einer ressourcenschonenderen, ökologischeren und
wettbewerbsfähigeren EU-Wirtschaft. Dieser Vorschlag setzt ein
deutliches CO2-Preissignal für Unternehmen und Verbraucher. Zudem
bietet es eine Möglichkeit, die Steuerlast von der Arbeit auf den
Verbrauch zu verlagern, um so eine wachstumsfördernde Besteuerung zu
unterstützen."
Die Besteuerung von Energieprodukten ist bis zu einem gewissen
Grad auf EU-Ebene harmonisiert. In der Richtlinie zur
Energiebesteuerung sind bereits jetzt Mindestsätze für die
Besteuerung von Energieerzeugnissen festgelegt, die als Kraftstoffe,
Heizstoffe oder zur Erzeugung von Elektrizität verwendet werden.
Jedoch ist die Richtlinie mittlerweile veraltet.
Durch die überarbeitete Richtlinie können die Mitgliedstaaten die
Energiesteuern nutzen, um nachhaltiges Wachstum zu fördern. Dazu wird
vorgeschlagen, den Mindeststeuersatz in zwei Komponenten aufzuteilen:
- Besteuerung auf der Grundlage der CO2-Emissionen des
Energieerzeugnisses, wobei ein Betrag von 20 EUR pro Tonne
CO2 festgelegt wird;
- Besteuerung auf der Grundlage des Energiegehalts, d. h.
nach der tatsächlichen Energie, die in einem Erzeugnis
enthalten ist, gemessen in Gigajoule (GJ). Der
Mindeststeuersatz würde auf 9,60 EUR/GJ für Kraftstoffe
und 0,15 EUR/GJ für Brennstoffe festgelegt. Dies würde bei
allen Brenn- und Kraftstoffen Anwendung finden, die für
Verkehrs- und Heizzwecke verwendet werden.
Um sozialen Aspekten Rechnung zu tragen, können die
Mitgliedstaaten Heizenergie für Privathaushalte gänzlich von der
Besteuerung befreien. Durch lange Übergangsfristen für die
vollständige Angleichung der Besteuerung des Energiegehalts bis 2023
wird der Wirtschaft Zeit zur Anpassung an die neue Steuerstruktur
eingeräumt.
Durch den Vorschlag wird die Nutzung erneuerbarer Energiequellen
gefördert und der Verbrauch von Energie unterstützt, bei deren
Gewinnung weniger CO2 ausgestoßen wird. Gegenwärtig werden
paradoxerweise die Energiequellen, die am meisten die Umwelt
verschmutzen, am geringsten besteuert. Im Gegensatz dazu gehören
Biokraftstoffe - trotz der Verpflichtung der EU, den Anteil der
Energie aus erneuerbaren Energiequellen im Verkehrsbereich zu erhöhen
- zu den am höchsten besteuerten Energieträgern. Durch den neuen
Vorschlag werden diese Unstimmigkeiten beseitigt.
Der Vorschlag trägt auch dazu bei, dass die EU ihre in den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2008 geforderten
Energie- und Klimaschutzziele erreicht. Zudem entspricht sie den
Ergebnissen der UN-Klimakonferenz in Cancun vom Dezember 2010.
Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Carsten Lietz
Tel 030 2280 2250
carsten.lietz@ec.europa.eu
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