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EANS-Hauptversammlung: adesso AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 18-04-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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adesso AG, Dortmund - Einladung zur Hauptversammlung

ISIN DE000A0Z23Q5, WKN A0Z23Q

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein.

Termin:
Dienstag, 31. Mai 2011, 10:00 Uhr

Ort: Kongresszentrum Westfalenhallen, Goldsaal, Rheinlanddamm 200,
44139 Dortmund

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2010, des gebilligten Konzernabschlusses
mit dem Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2010 und dem
Bericht des Aufsichtsrats der adesso AG

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss am 29.03.2011 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass
es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand
und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2010
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.196.962,40 wie folgt zu
verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je
dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 857.179,80 und Vortrag des
Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 2.339.782,60.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOSU AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 5.714.532
Stückaktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis
zum Ablauf des 24. Mai 2011 bei der Gesellschaft anmelden und ihren
Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis haben in
Textform unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft zu
erfolgen:

adesso AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstr. 8
80333 München
Telefax: +49 89 309037-4675

Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
das ist der 10. Mai 2011, beziehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record
Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs
zur Hauptversammlung erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. §135 AktG, §125 Abs. 5 AktG. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt
werden:

hvvollmacht@adesso.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des
Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.

Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den
Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 30. April 2011,
unter folgender Adresse zugehen:

adesso AG
Herrn Rainer Rudolf
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter www.adesso-group.de zugänglich machen, wenn der
Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf
des 16. Mai 2011, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen
einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse
übersandt hat.

adesso AG
Herrn Rainer Rudolf
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund
Telefax: +49 231 930-8996

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der
Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.

Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g.
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind alsbald nach der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.adesso-group.de im Bereich Investor Relations (Hauptversammlung)
abrufbar.

Dortmund, im April 2011

adesso AG / Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: adesso AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Christoph Junge
Mitglied des Vorstands
Tel.: +49 231 930-9330
E-Mail: ir@adesso.de

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE000A0Z23Q5
WKN: A0Z23Q
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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