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EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 20-04-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG ZUR 72. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER BKS BANK AG

Mittwoch, 18. Mai 2011 um 10.00 Uhr
BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 sowie des
Corporate Governance Berichtes

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2010

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für den
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 und die folgenden
Geschäftsjahre

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2012

8. Beschlussfassung über

den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das
Grundkapital bis zum 21.06.2012 um bis zu EUR 10.000.000,-- durch
Ausgabe von bis zu 5 Mio. Stück auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien zu erhöhen, im bisher unausgenützten Umfang, und
die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5 Jahren
ab Eintragung dieser Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung
des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu EUR 13.104.000,-- durch
Ausgabe von bis zu 6.552.000 Stück auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;

die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen, und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 27.
April 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im
Vorstandsbüro/Investor Relations, auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht • Corporate Governance-Bericht •
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht • Vorschlag für die
Gewinnverwendung • Bericht des Aufsichtsrates • Beschlussvorschläge •
Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichts- rat gemäß § 87 Abs. 2 AktG

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.Diese Unterlagen sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 27.
April 2011 außerdem im Internet unter www.bks.at zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE (gemäß §§ 109, 110 UND 118 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
27. April 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations,
oder per Telefax unter der Telefaxnummer +43/463/5858-123, zugeht.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 9. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43/463/5858-123, oder an 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring
43, Vorstandsbüro/Investor Relations, oder per E-Mail an
investor.relations@bks.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.Bei nicht
depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depot-bestätigung Ausgeführte
sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.bks.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 8. Mai 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a
AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem
Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme in der
Hauptversammlung, Fragerechte).

DEPOTVERWAHRTE INHABERAKTIEN Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
13. Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss:

per Post: BKS Bank AG,Vorstandsbüro/Investor Relations,St. Veiter
Ring 43,9020 Klagenfurt,Österreich per Telefax: +43/463/5858-123 per
E-Mail: investor.relations@bks.at, wobei die Depotbestätigung,
beispiels-weise als pdf, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).

NICHT DEPOTVERWAHRTE INHABERAKTIEN Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am 13. Mai 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zu gehen muss.

DEPOTBESTÄTIGUNG (gemäß § 10a AktG) Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, • Depotnummer,
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 8. Mai 2011 beziehen.Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 17. Mai
2011, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen: per Post: BKS Bank AG,Vorstandsbüro/Investor Relations,St.
Veiter Ring 43,9020 Klagenfurt,Österreich per Telefax:
+43/463/5858-123 oder per E-Mail: investor.relations@bks.at, wobei
die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein
Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bks.at abrufbar.Die vorstehenden Vorschriften
über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20
AktG).

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
65.520.000,-- und ist eingeteilt in 30.960.000 auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende
Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
283.899 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
30.676.101.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich unter Vorlage der
Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur
Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Klagenfurt, im April 2011

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: BKS Bank AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

investor.relations@bks.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000624705
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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