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TÜV Rheinland: Keine Toleranz bei Prüfzeichenmissbrauch / TÜV Rheinland arbeitet eng mit deutschem Zoll zusammen / Erste große Verschrottungsaktion beschlagnahmter Produkte im Hamburger Hafen

Geschrieben am 20-04-2011

Köln (ots) - TÜV Rheinland verstärkt seine Aktivitäten im Kampf
gegen Prüfzeichenmissbrauch und Markenschutzverletzungen. Dazu wurde
2010 ein entsprechender Beschlagnahmeantrag beim Deutschen Zoll
gestellt. Mit Erfolg: Allein in den vergangenen Tagen und Wochen sind
im Hamburger Hafen 5700 Bohrmaschinen und 1850 Winkelschleifer vom
Zoll entdeckt worden, die nicht genehmigte Prüfzeichen tragen
beziehungsweise gegen den Markenschutz verstoßen. Diese Produkte
wurden heute im Beisein des Zolls in einer öffentlichen Aktion im
Hamburger Hafen zerstört. "Die Zusammenarbeit mit dem Zoll ist
äußerst effektiv. Sie hilft uns im Kampf gegen den
Prüfzeichenmissbrauch und gegen Verstöße beim Markenschutz.
Insbesondere das bewährte GS-Zeichen gilt es nachhaltig zu schützen",
erklärt Dr. Ralf Wilde, Bereichsvorstand Produkte und Systeme TÜV
Rheinland. "Unsere Aktivitäten haben dabei zwei Ziele: Einmal
betreiben wir damit aktiven Verbraucherschutz, denn wir verhindern,
dass womöglich gefährliche Produkte bei den deutschen Endverbrauchern
landen. Andererseits schützen wir unsere Markenrechte und
unterstützen damit das berechtigte Vertrauen in Prüfzeichen."

Die jetzt und zukünftig aufgegriffenen und beschlagnahmten
Produkte müssen zunächst auf Kosten von TÜV Rheinland zerstört
werden. "Bei dem einen oder anderen Fall werden wir sicherlich auf
den hohen Kosten sitzen bleiben. Nicht immer können wir unsere
Schadenersatzansprüche beim Inverkehrbringer mit Erfolg durchsetzen",
so Wilde. "Aber das darf uns nicht abhalten. Wir wollen hier ein
unmissverständliches Zeichen gegen Prüfzeichenmissbrauch und den
Verstoß gegen unsere Markenrechte setzen. Null Toleranz!"

Seit dem 21. Juli 2010 ist der Grenzbeschlagnahmenantrag von TÜV
Rheinland aktiv. Seither wurden unter anderem 1.000 Kettensägen, 1854
Schleifmaschinen, 2.500 Inlineskates und 5.700 Bohrmaschinen mit
nicht genehmigten Prüfzeichen des TÜV Rheinland beschlagnahmt und
später im Beisein des Zoll entsorgt. Auch jetzt liegen wieder
aktuelle Fälle zur Überprüfung vor. Darüber hinaus machen Mitarbeiter
der Markenüberwachung bei TÜV Rheinland Testkäufe im Handel. Das
bedeutet, dass Produkte mit TÜV Rheinland-Prüfzeichen hinsichtlich
ihrer Echtheit und Sicherheit nochmals überprüft werden. Diese
Mitarbeiter werden dafür extra geschult und die Zahl der Kontrolleure
sukzessive ausgebaut.

Auch Fertigungsstättenbesichtigungen bei Herstellern auf der
ganzen Welt sowie die enge Zusammenarbeit mit internationalen
Polizeibehörden wie beispielsweise Europol dienen dem Kampf gegen
Prüfzeichenmissbrauch durch TÜV Rheinland. Zudem haben Verbraucher
oder Unternehmen jederzeit im Internet die Möglichkeit, unter
www.tuv.com herauszufinden, ob ein Siegel und Prüfzeichen zu Recht
auf dem Produkt klebt oder nicht.

Generell gilt: Wenn ein Produkt augenscheinlich minderwertig
verarbeitet ist, beispielweise scharfe Ecken und Kanten hat oder
sogar blanke Elektrodrähte zum Vorschein kommen, dann Finger weg.
Hier ist ein möglicher Zeichenmissbrauch sehr wahrscheinlich. Auch
wenn auf der Verpackung die Hinweise zum Importeur oder Hersteller
fehlen und Aufschriften sowie Warnhinweise nicht in deutscher Sprache
vorliegen, sollte man unverzüglich den zuständigen Ämtern wie der
Gewerbeaufsicht einen Hinweis geben.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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