EANS-Hauptversammlung: BWT Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 21-04-2011 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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BWT Aktiengesellschaft, 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
FN 96162 s, ISIN AT0000737705
Einladung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch,
den 25. Mai 2011, um 11.00 Uhr stattfindenden 21. ordentlichen
Hauptversammlung im Haus der Oesterreichischen Kontrollbank AG, 1010
Wien, Strauchgasse 1-3, "Reitersaal", eingeladen.
T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2010 samt Anhang und
des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate
Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten
Konzernabschlusses 2010 und des Konzernlageberichtes. 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses. 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2010. 4. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010. 5.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrates. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat. 7. Wahl des
Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
Unterlagen zur Hauptversammlung
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4, liegen spätestens ab 04. Mai 2011 die
Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG, insbesondere der Jahresabschluss
samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der
Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem
Konzernlagebericht, weiters die Beschlussvorschläge des Vorstands und
des Aufsichtsrats die Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in
den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG zur Einsicht der Aktionäre
auf.
Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die
Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem spätestens ab 04. Mai 2011
über die Internetseite der Gesellschaft http://www.bwt-group.com/DE/I
nvestor-Relations/Service/Hauptversammlung/ kostenlos abrufbar. Die
genannten Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite zugänglich.
Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von
Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag,
das ist das Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit am
15. Mai 2011, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als
Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die unserer Gesellschaft (c/o HV-
Veranstaltungsservice GmbH, Seeböckgasse 41, 1160 Wien) spätestens am
20. Mai 2011 zugehen muss. Bei Zwischenscheinen muss der Aktionär
keine Bestätigung übersenden. Die Gesellschaft überprüft, ob der
Aktionär zum Nachweisstichtag im Aktienbuch eingetragen ist.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die
in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten: Angaben über den
Aussteller: Name/Firma und Anschrift. Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen.
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, Depotnummer
bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder
englischer Sprache entgegengenommen und bedarf der Schriftform
(Unterschrift/firmenmäßige Zeichnung).
Die Übermittlung der Depotbestätigungen über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Die
Bestätigungen dürfen daher ausschließlich per Post an
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Seeböckgasse 41, 1160 Wien, per Fax
an +43 (0) 1 8900 500-84 oder per Email an
anmeldung.bwt@hauptversammlung.at geschickt werden. Eine Übermittlung
auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich.
Hingewiesen wird darauf, dass Aktien durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch die Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen in Schriftform muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 04. Mai 2011,
ausschließlich an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4, per Telefax +43 (0) 6232 5011-1191 zugehen.
Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei
Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4
SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die Email-Adresse
Hauptversammlung@bwt-group.com zu verwenden.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. An die
Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der
Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das
ist der 16. Mai 2011, an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310
Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 bzw. per Fax an + 43 (0)
6232/5011-1191 oder per Email an Hauptversammlung@bwt-group.com
zugeht.
Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110 AktG
ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu erbringen. Bei
depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die obigen
Ausführungen verwiesen. Bei Zwischenscheinen überprüft die
Gesellschaft, ob der Aktionär zum Nachweisstichtag im Aktienbuch
eingetragen ist.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung
ist hinzuweisen.
Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der
Aufsichtsrat berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der
Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt
gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Zur Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten Antrag
auf Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne
Beschlussfassung bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er
in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Weitergehende
Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft http://www.bwt-g
roup.com/DE/Investor-Relations/Service/Hauptversammlung/ zu finden.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische
Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter
nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss in
Textform erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenso der Textform. Für
die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf kann das Formular
verwendet werden, das auf der Internetseite unserer Gesellschaft
unter http://www.bwt-group.com/DE/Investor-Relations/Service/Hauptver
sammlung/ kostenlos abrufbar ist oder auf Verlangen zugesandt wird.
Die Vollmacht bzw. deren Widerruf kann entweder in der
Hauptversammlung übergeben werden oder sie muss der Gesellschaft (c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Seeböckgasse 41, 1160 Wien, per
Telefax +43 (0) 1 8900 500-84 oder per E-Mail an
anmeldung.bwt@hauptversammlung.at(als eingescannter Anhang (TIF, PDF,
etc.) dem Email beigefügt) geschickt werden, wobei die Vollmacht bzw.
der Widerruf bei diesen Kommunikationsformen jedenfalls bis 24. Mai
2011, 13 Uhr MEZ, zugehen muss.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung dieser Erklärung über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute wird
gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen; die Übermittlung erfolgt über
die oben zur Depotbestätigung genannten Kommunikationswege.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.
Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt,
dass das Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung verfügt die BWT Aktiengesellschaft über
1.006.143 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
16.827.357.
Mondsee, im April 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: BWT AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
BWT Aktiengesellschaft
Mag. Ralf Burchert
ralf.burchert@bwt-group.com
Tel.: 06232/5011-1113
Branche: Wasser
ISIN: AT0000737705
WKN: 884042
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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