EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 23-04-2011 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
zu der am Dienstag, dem 24. Mai 2011, um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
131. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes
für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie
des Corporate Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2010
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
4.Wahlen in den Aufsichtsrat
5.Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe der
Aufsichtsratsvergütungen für das Geschäftsjahr 2011 und die folgenden
Geschäftsjahre
6.Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2012
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 3.Mai
2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2010; * Beschlussvorschläge * Lebensläufe und
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
4 gemäß §87 Abs. 2 AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spätestens ab 3.Mai 2011 außerdem im Internet www.oberbank.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
3.Mai 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz,
Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr
Mag. Andreas Pachinger, oder per Telefax unter der Telefaxnummer: +43
73278 58 12 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 13. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 73278 5812 oder an 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger,
oder per E-Mail {sek@oberbank.at}[HYPERLINK: mailto:sek@oberbank.at],
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft
zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at]
zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 14.Mai 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a
AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem
Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme an der HV,
Fragerechte, etc.).
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
19.Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss:
Per Post: Oberbank AG
Abteilung ZSP / WV2
Markus Zehethofer
Untere Donaulände 28
4020 Linz
oder per Telefax: +43 73277 89 40
oder per E-Mail: {markus.zehethofer@oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:markus.zehethofer@oberbank.at]
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden
(§262 Abs. 20 AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am 19.Mai 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zu gehen muss.
Depotbestätigung gemäß §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), *
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer, anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 14.Mai 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 23.Mai
2011, 15.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post Oberbank AG
Abteilung Sekretariat & Kommunikation
Kerstin Gierlinger
Untere Donaulände 28
4020 Linz
per Telefax: +43 73278 58 12
per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20
AktG).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125 Stamm-Stückaktien
und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 25.498 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 25.757.627.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.
Linz, im April 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Oberbank AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr
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