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EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 27-04-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN 40643 w ISIN
AT0000728209 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und
Aktionäre ein zur 96. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner
& Comp. Aktiengesellschaft am Montag, dem 30. Mai 2011, um 9.00 Uhr,
im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Ge¬schäftsjahr 2010
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Ge-schäftsjahr 2010
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
U n t e r l a g e n z u r H a u p t v e r s a m m l u n g
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 09. Mai 2011 zur Einsicht der Aktionäre
in den Ge-schäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6,
Investor Re¬lations, Mag. Bernhard Neckhaim, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance-Bericht,
• Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
• Erklärung des Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds in den
Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG, sind spätestens ab 09. Mai 2011 außerdem im Internet
www.manner.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen. ? HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110
UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver¬sammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 09. Mai 2011 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6,
Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an¬tragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%
des Grundkapitals erreichen, können zu je¬dem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätes¬tens am 19. Mai 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an
1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard
Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim@manner.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds
tritt an die Stelle der Be¬gründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für
die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem
Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Jeder Aktionär ist - unabhängig
von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des
Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 19. Mai 2011 in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Weitergehende Informationen über diese Rechte
der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort
auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2011 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä¬testens
am 25. Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss. Per Post Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft

z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien

Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die
Gesellschaft Depotbestäti¬gungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1
vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommu¬nikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegennimmt. Nicht
depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien
genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen
öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an dem genannten
Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zu
gehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das
nachfolgend ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000728209,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 20. Mai 2011 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder
Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Per E-Mail: b.neckhaim@manner.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat
die Vollmacht spätestens am 26. Mai 2011 bis 14.00 Uhr bei der
Gesellschaft einzulangen. Ein Vollmachtformular wird auf Verlangen
zuge¬sandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.manner.com abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.740.300 eingeteilt in
1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung. Die
Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum
Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis
bereit zu halten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.

Wien, im April 2011
Der Vorstand
Mag. Dr. Hans Peter Andres
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik Mag. Albin Hahn
Finanzen, Personal & IT
DI Josef Manner
Produktion & Technik Mag. Dr. Alfred Schrott
Marketing & Verkauf

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Josef Manner & Comp. AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Höfferer
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.hoefferer@manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim@manner.com

Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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