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Zensus 2011: Fragenkatalog der Haushaltebefragung

Geschrieben am 04-05-2011

Wiesbaden (ots) - Welchen Familienstand haben Sie? Haben Sie einen
allgemeinbildenden Schulabschluss? Als was sind Sie tätig? Diese und
weitere Fragen müssen in wenigen Tagen rund 7,9 Millionen Menschen in
Deutschland beantworten. Sie zählen zu den per Zufallsverfahren
ausgewählten Haushalten, die im Rahmen der Haushaltebefragung des
Zensus 2011 zu ihrem Bildungsstand und ihrer Lebens- und
Erwerbssituation befragt werden.

Damit die Zensusergebnisse europaweit vergleichbar sind, gibt die
Europäische Union einen verbindlichen Merkmalskatalog vor.
Deutschland hält sich sehr eng an diese vorgegebenen Merkmale - nur
die Frage nach der Religionszugehörigkeit wurde zusätzlich ins
Fragenprogramm aufgenommen und der Migrationshintergrund wird
differenzierter erhoben, als es die Europäische Union vorschreibt.

Insgesamt stellen die Interviewerinnen und Interviewer bei der
Haushaltebefragung 46 Fragen, die in der Regel schnell und einfach
beantwortet werden können: Zunächst werden persönliche Angaben wie
etwa Name, Adresse und Geburtsdatum sowie die Staatsangehörigkeit,
die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft, der Familienstand und der Hauptwohnsitz
notiert.

Die Angabe der Religion, Glaubensrichtung beziehungsweise
Weltanschauung ist freiwillig. Um Informationen über Migration und
Zuwanderung in Deutschland zu gewinnen, enthält der Fragebogen die
Fragen, ob - und wenn ja - wann und aus welchem Land der oder die
Befragte beziehungsweise die Eltern zugezogen sind.

Die weiteren Fragen beziehen sich auf Bildung und Ausbildung sowie
auf die Berufstätigkeit. Auf den ersten Blick ungewöhnlich wird
einigen dabei folgende Frage erscheinen: "Haben Sie auch in der Woche
vom 9. bis 15. Mai mindestens eine Stunde eine bezahlte Tätigkeit
ausgeübt?" Hiermit wird erfasst, ob eine Person erwerbstätig ist.
Dabei wird das Labour-Force-Konzept der International Labour
Organization (ILO) zugrunde gelegt, damit internationale Vergleiche
der Arbeitsmärkte möglich sind. Erwerbstätig im Sinne der
ILO-Definition ist jede Person im erwerbsfähigen Alter, die in einem
einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen
Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden
Tätigkeit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem formalen
Arbeitsverhältnis befindet, das er im Berichtszeitraum nur
vorübergehend - zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit - nicht
ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.

Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die EU konkretisierten
ILO-Abgrenzung jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in
diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier
Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat.
Deshalb wird im Zensus auch die Frage gestellt, ob man in den letzten
vier Wochen etwas unternommen hat, um Arbeit zu finden.

Der vollständige Fragebogen für die Haushaltebefragung kann unter
www.zensus2011.de/fragebogen/haushalte-und-wiederholungsbefragung.htm
l eingesehen werden.

Nicht alle Informationen, die beim Zensus erfragt werden, werden
auch ausgewertet: Hilfsmerkmale wie zum Beispiel Name und Anschrift
helfen, den Zensus zu organisieren. Sie sind unter anderem deshalb
wichtig, damit Einwohnerinnen und Einwohner nicht doppelt gezählt
werden und damit Interviewerinnen und Interviewer die richtigen
Ansprechpartner finden. Sie werden frühestmöglich gelöscht.

Alle, die im Rahmen der Haushaltebefragung um Auskunft gebeten
werden, erhalten in den kommenden Tagen oder Wochen eine schriftliche
Ankündigung der Befragung. Sofern Befragte die Hilfe der
Interviewerin oder des Interviewers nicht wünschen, können sie sich
den Fragebogen auch aushändigen lassen und selbst ausfüllen. Sie
müssen den Fragebogen anschließend per Post an die Erhebungsstelle
zurücksenden oder dort abgeben. Für alle, die Porto sparen wollen,
steht ab dem 10. Mai 2011 unter www.zensus2011.de auch ein
Online-Fragebogen zur Verfügung.

Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren -
in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt.
Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 neben der
hier beschriebenen Haushaltebefragung auch eine Gebäude- und
Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und
Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und
Gemeinschaftsunterkünften vor.

Weitere Auskünfte gibt:

Annette Pfeiffer, Telefon: (0611) 75-4486,
www.zensus2011.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de


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