EANS-Hauptversammlung: Höft & Wessel AG / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 04-05-2011 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Höft & Wessel Aktiengesellschaft, Hannover
WKN: 601100, ISIN: DE0006011000
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2011
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre!
Hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Höft &
Wessel Aktiengesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet statt
am 15. Juni 2011, 11:00 Uhr,
im Alten Rathaus
Karmarschstr. 42, 30159 Hannover.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Tagesordnung. Diese Einladung
ist am 4. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger
(www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht worden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des
nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs.
4 HGB
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2010 in Höhe von Euro 1.429.224,29 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende i.H.v. Euro 0,10 je Stückaktie auf
8.497.490 dividendenberechtigte Stückaktien und Vortrag des
Restbetrags i.H.v. Euro 579.475,29 auf neue Rechnung.
Gesamtbetrag der Dividende Euro 849.749,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 579.475,29
______________________________________________________
Bilanzgewinn Euro 1.429.224,29
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der
Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu
wählen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 8.497.490 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl
der Aktien und der Stimmen beträgt 8.497.490. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises des
Anteilsbesitzes spätestens bis zum 8. Juni 2011 (24:00 Uhr) in
Textform (siehe § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
angemeldet haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 25. Mai 2011
(00:00 Uhr) beziehen (Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (siehe § 126 b BGB) zu erbringen. Als
Nachweis genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Höft & Wessel AG c/o
Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 D- 80333 München Fax:
+49 (0)89- 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag
(Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date
erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn
Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist
kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit
hin, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Höft & Wessel AG bedürfen der Textform. Ausnahmen
können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen.
Die Höft & Wessel AG bietet ihren Aktionären für die Übermittlung des
Nachweises der Vollmacht bzw. des Widerrufs folgende Emailadresse an:
hvvollmacht@hoeft-wessel.de
Die Höft & Wessel AG bietet ihren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Höft &
Wessel AG bedürfen der Textform. Dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden.
Die Einzelheiten zur Bevollmächtigung ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbanken zugesandt werden.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand zu richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
zum 15. Mai 2011 (24:00 Uhr), unter der Anschrift Höft & Wessel
Aktiengesellschaft, Rotenburger Straße 20, 30659 Hannover zugehen.
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge, Wahlvorschläge Anträge und
Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 Aktiengesetz sind der
Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift Höft & Wessel
Aktiengesellschaft, Rotenburger Straße 20, 30659 Hannover. Etwaige
Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre
Begründung sind den anderen Aktionären nur dann über die
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn diese
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. Mai 2011
(24:00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Macht
eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 2, §
276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder
Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den
Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die
er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Die Auskunftspflicht des
Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des
Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Die
Informationen nach § 124a AktG sind auf der Internetseite der Höft &
Wessel AG unter www.hoeft-wessel.com zugänglich.
Hannover, im Mai 2011
Höft & Wessel Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Höft & Wessel AG
Rotenburger Str. 20
D-30659 Hannover
Tel.: +49 (0)511.61 02-0
Fax: +49 (0)511.61 02-411
www.hoeft-wessel.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Höft & Wessel AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Dr. Arnd Fritzemeier
Tel.: +49-511-6102-300
E-Mail: af@hoeft-wessel.de
Branche: Technologie
ISIN: DE0006011000
WKN: 601100
Index: TecDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
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Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
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