OLG Düsseldorf macht Weg für AOK-Ausschreibung frei - 6. Runde der Rabattverträge kann pünktlich am 01. Juni 2011 starten
Geschrieben am 10-05-2011 |
Berlin (ots) - Die neuen bundesweiten
AOK-Arzneimittelrabattverträge können wie geplant zum 1. Juni in
Kraft treten. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat
am 9. Mai in vier Entscheidungen Anträge von Pharmaunternehmen gegen
Zuschläge durch die AOK-Gemeinschaft abgewiesen. "Mit dieser
Entscheidung hat das oberste zuständige Zivilgericht endgültig
bestätigt, dass auch das neue Ausschreibungsverfahren der AOKs in
allen Einzelheiten und auch unter den seit Jahresanfang geltenden
neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu beanstanden ist", sagte
Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der
AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten
AOK-Rabattverträge, heute in Stuttgart.
Die AOKs erteilen pro Wirkstoff und Gebietslos (bundesweit sieben
Regionen) jeweils einem pharmazeutischen Unternehmen den Zuschlag.
"Dieses Verfahren kommt in erster Linie den Patienten zugute", betont
Hermann. "AOK-Versicherte erhalten in der Apotheke über mindestens
zwei Jahre Vertragsdauer immer das gleiche Medikament beim
entsprechenden Wirkstoff. Damit ist ein Präparatewechsel für die
Patienten über diesen gesamten Zeitraum ausgeschlossen. Das
AOK-Vorgehen dient der Patienten-Compliance und gibt den
Vertragsunternehmen ein Maximum an Planungssicherheit."
Pharmazeutische Unternehmen hatten die 6. AOK-Ausschreibung mit
insgesamt 20 Nachprüfungsverfahren überzogen. Die Vergabekammer des
Bundes hatte den AOKs zuletzt wiederholt in Eilverfahren gestattet,
Zuschläge zu erteilen. Verschiedene Arzneimittelhersteller hatten
dagegen sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.
Hermann: "Es wurde deutlich, dass die Pharmaunternehmen taktisch
auf Zeit gespielt haben, um einen pünktlichen und geordneten Start
der neuen Verträge zu verhindern. Alle Anträge der Pharmaunternehmen
sind jetzt am Oberlandesgericht Düsseldorf endgültig gescheitert."
Nach den wegweisenden OLG-Entscheidungen können die AOKs alle
blockierten Zuschläge für die 6. Vertragstranche erteilen. Das
betrifft insbesondere sehr umsatzstarke Medikamente wie den
Blutfettsenker Simvastatin oder das Magenmittel Omeprazol. Durch die
neuen und die noch laufenden Verträge können die AOKs nunmehr allein
im laufenden Jahr die angestrebten Entlastungen bei den
Arzneimittelausgaben im Umfang von bis zu 720 Millionen Euro auch
realisieren. Die vergebenen Verträge ab 1. Juni betreffen insgesamt
80 Wirkstoffe, 63 davon unterliegen Verträgen, die Ende Mai
auslaufen. 28 Wirkstoff-Zuschläge hatten die AOKs bereits im Januar
erteilen können.
Hinweis an die Redaktionen:
Weitere Informationen und eine Übersicht der bezuschlagten
Wirkstoffe und Vertragspartner ab 01. Juni 2011 finden Sie auf
www.aok-presse.de .
Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Udo Barske
Pressesprecher
Tel.: 030 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de
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