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KJM veröffentlicht Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen

Geschrieben am 12-05-2011

München (ots) - Wie können Kinder und Jugendliche vor
problematischen Web-Inhalten geschützt werden? Eine Frage, die im
Fokus der aktuellen Diskussion um den Jugendschutz im Internet steht.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer gestrigen
Sitzung in München Kriterien für die Anerkennung von
Jugendschutzprogrammen verabschiedet, die ab sofort auch unter
www.kjm-online.de (Rubrik: Jugendschutz in Telemedien) abrufbar sind.
"Ziel der KJM ist es, damit die Entwicklung von
Jugendschutzprogrammen zu befördern" so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr.
Wolf-Dieter Ring. Sie können Eltern eine Möglichkeit an die Hand
geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote
freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Die Aufgabe der
Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM.

Wichtige Aussagen der KJM zur Anerkennung von
Jugendschutzprogrammen:

- Die KJM erkennt ein Jugendschutzprogramm an, wenn der Betreiber
notwendige Auflagen erfüllt und die kontinuierliche Anpassung des
Programms an den Stand der Technik gewährleistet.
- Internetanbieter, die jugendschutzrelevante Inhalte bereitstellen,
müssen Eltern ein anerkanntes Jugendschutzprogramm leicht
auffindbar zur Verfügung stellen, wenn sie nicht technische
Zugangshürden oder Zeitgrenzen einsetzen.
- Die KJM wird die Freiwillige Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter (FSM) auch künftig bei der
Weiterentwicklung von Eckpunkten zu Jugendschutzprogrammen -
insbesondere bei Fragen zum Stand der Technik - einbeziehen.
- Die KJM ist der Auffassung, dass mindestens ein anerkanntes
Jugendschutzpro-gramm für den Endnutzer (z. B. Eltern) kostenlos
verfügbar sein muss.
- Damit die Entwicklung von
Jugendschutzprogrammen auf den wichtigsten Plattformen
(beispielsweise PC, Mobiltelefon, Spielekonsole) dauerhaft
befördert wird, ist eine gemeinsame Initiative von
Internet-Industrie, Politik und Jugendschutzinstitutionen
erforderlich.

Viele Erkenntnisse aus der fruchtbaren Zusammenarbeit mit allen am
Jugendschutzsystem Beteiligten sind in die Kriterien eingeflossen.
Ring: "Wir hoffen schon bald ein Jugendschutzprogramm anerkennen zu
können. Die Kriterien sollen im Hinblick auf neue Entwicklungen und
Möglichkeiten fortwährend ergänzt werden." Ein Antrag auf Anerkennung
eines Jugendschutzprogramms ist dieser Tage bereits bei der
KJM-Stabsstelle eingegangen.



Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262
oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.


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