Bundesagentur entscheidet: Bereits gezahltes Insolvenzgeld muss Unternehmen nach Wegfall der Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld zurückerstattet werden.
Geschrieben am 16-05-2011 |
Berlin (ots) - "Hauptunternehmer, die bereits Insolvenzgeld an die
Agenturen für Arbeit gezahlt haben, erhalten ihr Geld zurück. Das ist
ein großer Erfolg für die Deutsche Bauindustrie". Mit diesen Worten
kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin die
Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die seit Mitte 2008
beanspruchten Zahlungen von Insolvenzgeld, das an die Arbeitnehmer
insolventer Bau-Nachunternehmer geleistet wurde, zurückzuerstatten.
"Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Regelung Ende 2010 für
unrechtmäßig erklärt hatte, konnten wir erreichen, dass nun schnell
alle noch laufenden Fälle abgeschlossen werden", erklärte Knipper.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte der Rechtslage entsprechend
entschieden, dass bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet
werden, sofern kein Vergleich oder rechtskräftiges Urteil über den
gezahlten Betrag vorliegt.
"Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Regelung weder dem
Arbeitnehmerschutz dient noch mit der von den Arbeitgebern
finanzierten Insolvenzgeldzahlung zu vereinbaren ist. Die
Hauptunternehmer haben bereits die Insolvenzgeldumlage mitgetragen
und den Werklohn an den Nachunternehmer gezahlt. Zusätzlich für den
Lohn der Arbeitnehmer des Nachunternehmers für bis zu drei Monate
aufzukommen, ist eine massive Überforderung", argumentiert Knipper.
Eine Urteilsbegründung des BAG aus dem Jahr 2005 und Vorgaben des
Bundesrechnungshofes hatten dazu geführt, dass die Agenturen für
Arbeit hohe Beträge von Hauptunternehmern insolventer
Bau-Nachunternehmer gefordert haben. Rechtlich wurde dies mit der
Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für Mindestlöhne nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 1a AEntG a.F., jetzt § 14 AEntG)
begründet. Die Behörde zahle anstelle des Lohnes, für den auch der
Hauptunternehmer bis zur Höhe des Mindestlohnes haftet, so die
Argumentation. Dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie war es
gelungen, vor dem Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil zu
erstreiten und die Hauptunternehmer-Haftung für Insolvenzgeld zu
"kippen".
Weitere Informationen unter: www.bauindustrie.de
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
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