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Urteil / Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu / ADAC: An Grundstücksausfahrten besonders vorsichtig fahren

Geschrieben am 20-05-2011

München (ots) - Wer als Erwachsener unerlaubt mit dem Rad auf dem
Bürgersteig fährt, muss allein für die Folgen eines Zusammenstoßes
mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw aufkommen. Das hat
das Amtsgericht Hannover in seinem Urteil vom 29. März 2011 (Az: 562
C 13120/10) entschieden.

Ein Pkw fuhr aus einer Hofeinfahrt und musste den Gehweg
überqueren, um auf die Straße zu gelangen. Dort kam es zu einer
Kollision mit einem von links kommenden Radfahrer. Der Pkw-Fahrer
verlangte Schadenersatz vom Radfahrer. Vor Gericht gab er an, er sei
langsam aus der Hofeinfahrt gefahren, die seitlich durch Hauswände
begrenzt ist, so dass der schmale Fußweg schwer einsehbar war. Der
Radfahrer sei unerlaubt auf dem Gehweg und mit flottem Tempo nahe der
Hauswand gefahren.

Das Gericht stellte fest, dass ein verbotswidrig auf dem
Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer den durch einen
Zusammenstoß mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw
entstandenen Schaden allein zu tragen hat, wenn den Pkw-Fahrer kein
Verschulden trifft. Hier konnte der Autofahrer den Gehweg erst
einsehen, nachdem das Fahrzeug bereits ein gutes Stück in den Gehweg
hineinragt. Das erhebliche Fehlverhalten des Radfahrers begründet
nach Ansicht des Gerichts dessen alleinige Verantwortung für den
Unfall; daran würde sich auch nichts ändern, wenn der Autofahrer
etwas verzögert gebremst haben sollte. Der Autofahrer bekommt daher
seinen Schaden voll erstattet und muss nicht für Schäden des
Radfahrers aufkommen.

Wer als Autofahrer aus einer Grundstücksausfahrt herausfährt, muss
grundsätzlich ausschließen, dass dadurch ein anderer
Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Nur wenn - wie hier - ein
erhebliches eigenes Verschulden des anderen Verkehrsteilnehmers
vorliegt, gilt eine abweichende Haftung. Gehwege sind nach der StVO
für Fußgänger und Rad fahrende Kinder bis zu zehn Jahren bestimmt,
nicht aber für erwachsene Radfahrer.

Wäre allerdings ein Kind unter zehn Jahren als berechtigter
Radfahrer auf dem Gehweg beteiligt gewesen, hätte der Autofahrer die
Alleinschuld für die Unfallfolgen gehabt. Deshalb empfiehlt der ADAC
dringend, beim Herausfahren aus Grundstücksausfahrten besonders
vorsichtig zu sein und sich bei unübersichtlichen Stellen
herauswinken zu lassen, um Unfälle mit anderen - egal ob Kinder oder
Erwachsene - zu verhindern.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer

Tel.: +49(0)89 76 76 2632
E-Mail: maximilian.maurer@adac.de


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