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WDCS-Pressemeldung: Delfinschützer gewinnen Klage gegen Delfinarium in Nürnberg

Geschrieben am 26-05-2011

München (ots) - Heute entschied der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof, dass Vertreter der internationalen Wal- und
Delfinschutzorganisation WDCS vollständigen Zugang zu Informationen
die Delfinhaltung im Tiergarten Nürnberg betreffend erhalten.

Die Entscheidung bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichts
Ansbach vom 11.11.2009, welches ebenfalls den Anspruch der WDCS als
gegeben sah. Die für den Tiergarten Nürnberg verantwortliche Stadt
Nürnberg hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.

Die Vertreter des Tiergartens versuchten vergeblich, die
Öffentlichkeit von einer Einsicht in die Unterlagen abzuhalten und
argumentierten, dass die Delfinhaltung keinerlei Auswirkung auf das
Leben der Artgenossen in freier Wildbahn habe und als so genannte
"Blackbox" zu betrachten sei. Die Kläger konnten jedoch klar
darlegen, dass der Nachschub als auch die Präsentation von Delfinen
in Zoos und Vergnügungsparks in Europa eine direkte Auswirkung auf
frei lebende Artgenossen hat. Insbesondere sind aber auch die Delfine
im Tiergarten selbst weiterhin so genannte Umweltbestandteile. Das
heißt, dass alle Maßnahmen, die diese betreffen, somit unter das
Umweltinformationsgesetz fallen, das diese Maßnahmen für die
Öffentlichkeit transparent gestalten möchte.

"Das Urteil ist ein Meilenstein, ein Türöffner für die unabhängige
wissenschaftliche Evaluierung von Haltungsbedingungen dieser hoch
sozialen und intelligenten Tiere", freut sich Dr. Karsten Brensing,
Verhaltensbiologe bei der WDCS und verweist auf die Tatsache, dass
bis zum heutigen Tag selbst öffentliche Einrichtungen Daten zur
Delfinhaltung, wie z.B. zu Trächtigkeiten, Fehl- und Totgeburten,
bislang unter Verschluss gehalten und somit einer unabhängigen
Analyse entzogen haben.

"Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, dessen Ausgang ein
deutliches Bekenntnis zur Transparenz solcher Einrichtungen für die
Öffentlichkeit darstellt und zeigt, dass Umweltschutz und damit auch
Tierschutz nicht vor den Toren von Zoos oder Tiergärten Halt macht",
sagt Rechtsanwältin Inga Berg, die die Delfinschützer im Rahmen des
Verfahrens vertreten hatte. "Ich bin über die Entscheidung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sehr glücklich."

Das Urteil birgt aber noch weitere Brisanz im Zusammenhang mit der
bevorstehenden Eröffnung der Delfinlagune im Tiergarten. Das Grüne
Licht für die massiven Investitionen durch die Stadtverwaltung
erfolgte ohne jegliche unabhängige Evaluierung der Daten zur
Delfinhaltung.



Für weitere Informationen sowie Details zur Klage und zur
Delfinhaltung in Deutschland:

Nicolas Entrup, Kampagnenleiter der WDCS International,
T. + 49 (0) 171 1423 117, E-Mail: nicolas.entrup@wdcs.org

Dr. Karsten Brensing, WDCS, Meeres-/Verhaltensbiologe,
Tel: + 49 176 2267 5679,
E-Mail: karsten.brensing@wdcs.org


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