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Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus / Kontenklärung beantragen

Geschrieben am 26-05-2011

Berlin (ots) - Alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der
ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres
Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese nun
umgehend beantragen. Dies ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen
für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011
ablaufen. Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung
ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Darauf
weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die
Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben können. In der Regel
fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung. Bei den 2,3
Millionen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführten
Versicherungskonten in den neuen Bundesländern sind noch ca. 286.000
Konten nicht vollständig geklärt. Dies entspricht einem Anteil von
rund 12 Prozent.

Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
heruntergeladen werden. Bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung sind die Antragsunterlagen ebenfalls
erhältlich. Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen
helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen.



Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de


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