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Krings: Schaar ist bei Anti-Terror-Gesetzen nicht auf der Höhe der Zeit

Geschrieben am 27-05-2011

Berlin (ots) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat sich zu
den zur Verlängerung anstehenden Anti-Terror-Gesetzen geäußert. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings:

"Herr Schaar ist auch bei diesem Thema nicht auf der Höhe der
Diskussion. Es geht dem Bundesinnenminister und der Unionsfraktion
gerade nicht um eine pauschale Entfristung dieser Sicherheitsgesetze.
Wir haben uns auch mit Hilfe externer Gutachter die einzelnen
Befugnisse der Sicherheitsbehörden genau angesehen. Es wurde kritisch
geprüft, ob die Behörden die einzelnen Befugnisse dauerhaft oder
befristet weiter benötigen. Nur ein solches Vorgehen ist der nach wie
vor angespannten Sicherheitslage angemessen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unsere Behörden nur in wenigen
Fällen von diesen Befugnissen Gebrauch machen, nämlich, wenn es um
Terrorverdächtige geht. Für diese Fälle brauchen die
Sicherheitsbehörden effektive Mittel, um Anschläge verhindern zu
können.

Der Datenschutzbeauftragte kann die Sicherheitslage in unserem
Land kaum selbst beurteilen, er sollte den staatlichen Schutzauftrag
aber bei seinen Ratschlägen ernsthaft berücksichtigen. Der bei ihm
zum Ausdruck kommende Generalverdacht gegen unsere
Sicherheitsbehörden ist unangemessen und verkennt die
Sicherheitslage: Extremisten und Terroristen bleiben eine reale
Gefahr für unser Gemeinwesen, wie der Anschlag auf die Berliner
S-Bahn diese Woche und die Tötung zweier amerikanischer Soldaten im
März zeigen.

Unsere Verfassung verlangt vom Staat, sich schützend vor Leib und
Leben seiner Bürger zu stellen, das wird viel zu oft vergessen.

Hintergrund:

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte der Gesetzgeber
u. a. die Befugnisse der drei Nachrichtendienste Bundesamt für
Verfassungsschutz, MAD und BND befristet erweitert. Dies geschah
zunächst für fünf Jahre durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9.
Januar 2002. Die Befugnisse wurden 2007 ein weiteres Mal bis zum
Januar 2012 befristet. Sie ermächtigen u. a. die genannten Dienste,
Auskünfte über Terrorverdächtige bei Banken, Fluggesellschaften,
Post- und Telekommunikationsunternehmen einzuholen.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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