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Bausparverträge sind übertragbar

Geschrieben am 31-05-2011

Berlin (ots) - Der erste Schritt zum Eigenheim ist oft ein
Bausparvertrag. Auf 131 Milliarden Euro summierten sich Ende 2010
nach Angaben der Deutschen Bundesbank die Bauspareinlagen bei den
Bausparkassen in Deutschland. Das sind sechs Prozent mehr als ein
Jahr zuvor.

Jedoch: Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die Ziele von
Bauwilligen ändern. Was tun, wenn ein Bausparvertrag entgegen der
ursprünglichen Planung nicht mehr benötigt wird? Wer seinen
Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder
will, hat die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an
einen Angehörigen weiterzugeben. Zwar liegt die Übertragung an einen
Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt jedoch in der
Regel zu.

Voraussetzung ist: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen
will, kann eine ausreichende Bonität nachweisen und ist Angehöriger
gemäß §15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen etwa Eheleute, Verlobte,
Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die
Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings
können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere
Vorschriften festgelegt sein. Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei
seinem Kundenberater darüber zu informieren.



Pressekontakt:
Julia Topar / Tanja Beller
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1280, -1220
E-Mail: bank-news@bdb.de


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