Porsche verstößt erneut gegen Klima- und Verbraucherschutz
Geschrieben am 03-06-2011 |
Berlin/Stuttgart (ots) - Autobauer Porsche weigert sich, korrekt
über Klimagasemissionen seiner Fahrzeuge zu informieren - Deutsche
Umwelthilfe e. V. (DUH) verklagt Sportwagenbauer erneut vor dem
Stuttgarter Landgericht - Zwei neue Verstöße gegen
Energieverbrauchskennzeichnungspflichten - DUH-Bundesgeschäftsführer
Resch: "Kein anderer Hersteller verstößt so unverblümt gegen die
Umwelt- und Verbraucherschutzvorschrift wie Porsche"
Am heutigen Freitag hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) als
klageberechtigte Verbraucherschutzorganisation die Stuttgarter
Porsche AG vor dem Landgericht Stuttgart erneut wegen fortgesetzter
Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften zum Energieverbrauch
verklagt. Der Sportwagenhersteller hatte innerhalb von sechs Wochen
gleich mehrfach gegen die Vorschriften der
PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung verstoßen. Der
Hersteller von Extrem¬sportwagen und Luxus-Jeeps hatte
hochmotorisierte Neufahrzeuge beworben, ohne die
Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben aufzuführen. Die
beworbenen Fahrzeuge wiesen einen besonders hohen Verbrauch und eine
besonders negative Kohlendioxidbilanz bei zugleich hohen
Anschaffungspreisen auf. "Porsche nimmt die gesetzlichen
Verpflichtungen zum Schutz des Klimas und des Verbrauchers
offenkundig nicht ernst. Uns ist kein anderer Hersteller bekannt, der
so unverblümt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungspflicht
verstößt, wie Porsche" so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).
Die Porsche AG bewarb in einem Fall auf dem für ihre Händler
bereitgestellten Internetportal unter www.porsche.com Neufahrzeuge
von Porsche-Händlern, ohne die vorgeschriebenen Angaben der
Kraftstoffverbräuche und der CO2-Emissionen aufzuführen. Nach
Überzeugung der DUH haftet hier der Konzern für die fehlerhaft von
den Händlern beworbenen Fahrzeuge. Entgegen mehrmaliger Zusagen, die
Verbrauchs- und Klimagasangaben künftig korrekt vorzunehmen, die der
Stuttgarter Autobauer nach verlorenen Gerichtsprozessen in der
Vergangenheit gemacht hatte, verstößt Porsche ungerührt weiter gegen
die Verbraucher- und Klimaschutzbestimmungen. Erst im Oktober letzten
Jahres entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass auch die
Porsche-eigene Publikation "Christophorus" eine Werbeschrift sei, die
zur Vermarktung der Marke Porsche diene und in der somit auch die
Pflichtangaben zum Schutz des Verbrauchers und des Klimas zu machen
seien. Das Unternehmen missachtete nun in einem weiteren der DUH
bekannt gewordenen Fall das Urteil, bewarb in der Hochglanz-Broschüre
Spritfresser und enthielt dabei gleichzeitig seinen potenziellen
Kunden die Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionen vor.
Porsche verpflichtete sich bereits im Jahr 2007 nach von der DUH
festgestellten Verstößen in der Anzeigenwerbung, in Werbeschriften
nicht mehr gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zu
verstoßen. Dessen ungeachtet musste die DUH danach mehrfach Verstöße
vor Gericht bringen, während Porsche sich mit jeweils absurden
Begründungen herausreden wollte. In den beiden aktuellen Fällen
forderte die DUH die Zahlung einer Konventionalstrafe. Da sich das
Unternehmen erneut uneinsichtig zeigte, sieht sich die DUH nun
gezwungen, ihren Anspruch gerichtlich einzufordern.
Die Information des Verbrauchers über den Energieverbrauch und die
damit verbundenen Klimagasemissionen ist einer der vier offiziellen
"Pfeiler" des Klimaschutzes der Europäischen Gemeinschaft. Nach der
europaweit gültigen Kennzeichnungsregelung sollen Autokunden in die
Lage versetzt werden, vor jeder Anschaffung eines Pkw den Klimaeffekt
des gekauften Produktes sowie die Kraftstoffkosten in ihre
Kaufentscheidung einzubeziehen. Dazu dient die in der Pkw-EnVKV
festgeschriebene Pflicht zur Nennung von Kraftstoffverbrauch und
Treibhausgasemissionen.
Die wiederholte Weigerung von Porsche, bei der Bewerbung seiner
hochmotorisierten Modelle diese Angaben korrekt vorzunehmen, ist nach
Überzeugung der DUH ein Indiz für die Wirksamkeit dieser Verbraucher-
und Klimaschutzvorschrift, die Kaufentscheidung zugunsten sparsamer,
klimafreundlicher Fahrzeuge zu beeinflussen. "Es fällt schon auf,
dass gerade der Autobauer in Deutschland, dessen Modelle mit Abstand
am meisten Klimagase emittieren, am häufigsten gegen die
Kennzeichnungsregelung verstößt. Die Kennzeichnungspflicht für Pkw
soll mittelfristig zu einem verringerten Kraftstoffverbrauch und
einer Entlastung der Atmosphäre von Treibhausgasen führen. Die DUH
setzt sich auch mit juristischen Mitteln dafür ein, dass die
Verordnung eingehalten wird" so Agnes Sauter, Leiterin der Abteilung
Verbraucherschutz der DUH.
"Nicht zuletzt nach dem Urteil des OLG Stuttgart vom September
2010 sollte der Porsche AG bewusst sein, dass sie auf die Einhaltung
der Vorgaben der Pkw-EnVKV in ihren Werbungen auch im Internet zu
achten hat", unterstrich Rechtsanwalt Roland Demleitner, Limburg, der
die DUH in den Rechtsstreitigkeiten gegen die Porsche AG vertritt.
Für den Verbraucher seien die Informationen zum offiziellen
Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Fahrzeugmodelle von hoher Wichtigkeit, um beim
Kauf eines neuen Fahrzeuges dessen Umweltbelastungen und dessen
Spritverbrauch einordnen zu können. "Die Porsche AG scheint diese
rechtlichen Vorgaben nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu
betrachten, so dass die Deutsche Umwelthilfe als
Verbraucherschutzverband gehalten ist, mit einem weiteren
Klageverfahren die Interessen des Verbrauchers durchzusetzen",
betonte Demleitner.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer (DUH), Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell, Tel.: 07732 9995 0, Fax: 07732 9995 77, E-Mail:
sauter@duh.de
Roland Demleitner, Rechtsanwalt, Rheinstrasse 11, 65549 Limburg,
Tel.: 06431 7780790, Fax: 06431 7780789, E-Mail:
rd@roland-demleitner.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse (DUH), Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail: rosenkranz@duh.de
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