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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

Geschrieben am 10-06-2011

Ostfildern/Straßburg (ots) - Wie der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg mitgeteilte, wird über die Beschwerde von
11 Conterganopfern aus dem Contergannetzwerk Deutschland e.V.
voraussichtlich im Verlaufe des kommenden Jahres entschieden.

Damit, so der Vorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland
e.V., Christian Stürmer, sind die ersten Vorprüfungen im Sinne der
Beschwerdeführer abgeschlossen.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass der deutsche Staat sämtliche
Ansprüche der Conterganopfer gegen die Schädigungsfirma Grünenthal
mit dem Errichtungsgesetz über die Conterganstiftung aufgehoben, zum
Erlöschen gebracht hat und seine hieraus folgenden
Haftungsverpflichtungen nur völlig unzureichend erfüllt.

So erhielten schwerstgeschädigte Conterganopfer, also Personen
ohne Arme und/oder ohne Beine bis zum 01.07.2008 eine monatliche
Rente in Höhe von 545 Euro. Dieser Betrag wurde aufgrund der
Wirkungen des Fernsehfilms "Eine einzige Tablette" zwar auf nunmehr
1.116 Euro erhöht - ein selbstbestimmtes Leben ist hiermit allerdings
auch nicht möglich.

"Weder ist bisher Verdienstausfall, ein Ausgleich für die
Altersrente, oder ein angemessenes Schmerzensgeld gezahlt worden,
noch ist unsere adäquate ärztliche Behandlung, oder unsere Versorgung
mit Heil- und Hilfsmitteln sichergestellt", so Stürmer, der weiter
erläutert: "So gibt es zum Beispiel nicht nur Probleme bei
Kostenübernahmen von Rollstühlen, Anziehharken, Hilfsmittel für
Toilettengänge, sondern selbst bei der Zahnversorgung. In einem Fall
wurde die Zahlung der Implantate durch die zuständige Krankenkasse
bei einem in den oberen Extremitäten schwer betroffenen
Contergangeschädigten verweigert, der sich selbst lose
Gebisseinheiten nicht einsetzen oder herausnehmen kann. Das System
ist nicht auf die spezifischen Bedürfnisse eingestellt und der
Gesetzgeber macht keinerlei Anstalten dies zu ändern."

"Nachdem unsere Verfassungsbeschwerde im letzten Jahr gescheitert
ist", so Stürmer abschließend, "bleibt unsere einzige Hoffnung
Europa. Nach den jüngsten Entwicklungen steigt unsere Hoffnung, doch
noch einwenig Gerechtigkeit zu bekommen."

Vielleicht besinnt sich im Zuge des Verfahrens auch die deutsche
Politik!

http://www.contergannetzwerk.de



Pressekontakt:
Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Christian Stürmer 0711/3101676
Bernhard Quiel 04871/7117


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