EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 18-06-2011 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
1220 Wien, Smolagasse 1
Wertpapier-Kenn-Nummer: 079 730
E I N L A D U N G
zu der am Montag, 25. Juli 2011, 10 Uhr, im Schulungszentrum der
Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden
92. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
12. 2010, des Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate
Governance Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2010 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung
über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010 4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2010 5. Wahlen in den Aufsichtsrat 6. Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 4. Juli 2011 bei der
Gesellschaft oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die
Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.
Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das
Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG).
Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen
(§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§
118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Tag
vor der Hauptversammlung, das ist der 4. Juli 2011, und das Recht
nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist der 14. Juli 2011, von jedem Aktionär in
Textform auch per E-Mail oder Telefax gegenüber der Gesellschaft
geltend gemacht werden.
Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach §
111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes.
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, somit das Ende des 15. Juli 2011. Zur Teilnahme an
der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist. Der Nachweis muss der Gesellschaft schriftlich bis
längstens 20. Juli 2011 an einer der nachgenannten Adressen (Post:
1220 Wien, Smolagasse 1, E-Mail: hauptversammlung2011@stamag.at,
Telefax: +43 1 28808/19) zugehen. Auf den Nachweis der
Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG wird verwiesen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und die selben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der
Gesellschaft bis spätestens 22. Juli 2011, 12 Uhr, ausschließlich an
einer der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien,
Smolagasse 1), per Telefax (+43 1 28808/19) oder per E-Mail
(hauptversammlung2011@stamag.at) übermittelt und von dieser
aufbewahrt werden. Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den
Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.malzfabrik-ag.at (Investor
Relations) abrufbar. Die vorstehenden Bestimmungen für die Erteilung
der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gemäß § 262
Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a
Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt. Alle
zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes
(AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und
werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. Die Gesamtanzahl der Aktien
der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Wien, im Juni 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office@stamag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Stadlauer Malzfabrik AG
Smolagasse 1
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 288 08
FAX: +43 1 288 08- 19
Email: office@stamag.at
WWW: www.malzfabrik-ag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000797303
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
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