Gemeinsame Pressemitteilung von BZÄK und KZBV: "Rein finanziell motivierte Patientenverunsicherung"
Geschrieben am 20-06-2011 |
Berlin (ots) - Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) führt zu keinen hohen Mehrkosten für Patientinnen und
Patienten. BMG-Studie geht von jährlichen Mehrbelastungen der
Privathaushalte von nur 2,05 Euro aus.
Jede Patientin und jeder Patient in Deutschland hat einen Anspruch
auf eine bezahlbare und qualitativ hochwertige Zahnmedizin - egal ob
privat oder gesetzlich versichert. Das, so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Dr. Peter Engel und der
Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV) Dr. Jürgen Fedderwitz, ist und bleibt Leitlinie des
Berufsstandes der Zahnärzte in Deutschland und gleichzeitig das Ziel
des aktuellen Referentenentwurfs für eine Novellierung der GOZ aus
dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dass eine seit 23 Jahren
dringend notwendige GOZ-Novelle mit kassenseitigem Säbelrasseln
begleitet wird - so Engel und Fedderwitz weiter - sei ein "regelmäßig
wiederkehrendes Ritual der Kostenträger, mit dem zu rechnen war." Die
aktuellen "Rechenbeispiele" der GKV, die eine "Kostenexplosion" für
Kassen und Patienten suggerieren, verlassen jedoch - so die beiden
Zahnmediziner - den Boden der Realität und stellen eine ernsthafte
Gefährdung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland dar.
Die finanziellen Folgen einer GOZ-Novelle wurden laut Engel im
Vorfeld neutral und seriös evaluiert. So geht eine vom BMG in Auftrag
gegebene Studie des renommierten BASYS-Instituts von einer
finanziellen Mehrbelastung von Privathaushalten von lediglich 2,05
Euro aus - pro Jahr und Patient! "Vor diesem Hintergrund sind
merkliche Auswirkungen auf das Preisniveau nicht zu erwarten",
schlussfolgert dementsprechend auch das BMG in seiner Stellungnahme
zur GOZ-Novelle.
Die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung übte heftige Kritik an
den Krankenkassen. Ihr Vorstandsvorsitzender, Dr. Jürgen Fedderwitz,
sagte: "Das ist ein durchsichtiges Manöver, mit dem die Kassen
versuchen, die dringend benötigte neue Gebührenordnung zu
hintertreiben. Für GKV-Leistungen wie zum Beispiel Vollgusskronen ist
die GOZ überhaupt nicht maßgeblich."
Selbst da, wo gesetzliche Krankenversicherte private Leistungen in
Anspruch nehmen, wird es keine dramatischen Kostensteigerungen geben:
Der so genannte Punktwert, mit dem einzelne zahnärztliche Leistungen
in der GOZ bewertet werden, ist - nach 23 Jahren Nullrunde seit der
letzten GOZ-Novelle - nicht verändert. Damit bleiben die meisten
Leistungsbewertungen ohnehin auch in der neuen Gebührenordnung
unverändert.
Das Abrechnungsverhalten der Zahnärzte ist und bleibt auch beim
Zahnersatz sehr moderat und wurde nie - wie GKV-seitig behauptet - in
irgendeiner Form "missbraucht", in dem grundsätzlich Maximalwerte -
etwa über so genannte mögliche Steigerungsfaktoren - gewählt werden.
Fakt ist vielmehr: Die Zahnärzte können die Steigerungsfaktoren nicht
willkürlich festlegen, sondern nur anhand der Schwierigkeit des
Behandlungsfalles. Gut 75 Prozent der zahnärztlichen Leistungen
werden in der Realität von den Zahnärzten als einfacher oder
durchschnittlich schwieriger Fall berechnet. Das belegen
Untersuchungen zum Umgang mit dem 2005 eingeführten
Festzuschusssystem.
Wer - wie aktuell die GKV - gegen Fakten aus der zahnmedizinischen
Realität "Zahlenwildwuchs" über die Medien produziert, handelt nicht
nur unseriös, sondern verunsichert Bürgerinnen und Bürger. "Im
ungünstigsten Fall", so Dr. Fedderwitz, "entscheiden sich Patienten
aus falscher Furcht vor Mehrkosten gegen notwendige Zahnarztbesuche
und -behandlungen. Das ist ein unverantwortlicher, falscher Alarm."
Laut dem Präsidenten der BZÄK Dr. Engel betreibt die GKV aktuell
"finanziell motivierte Patientenverunsicherung pur". Eine mit einer
modernen GOZ realisierbare, präventiv orientierte Zahnmedizin auf
hohem Niveau für alle Bürgerinnen und Bürger - egal ob PKV oder GKV
versichert - wird so ad absurdum geführt", so Engel.
Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
Telefon: +49 30 40005-150
mobil: 0172-3946327
E-Mail: presse@bzaek.de
KZBV: Dr. Reiner Kern
Telefon: +49 30 280 179 27
mobil: 0173-2603167
E-Mail: kzbv.presse@kzbv.de
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