Arbeitgeber müssen Lohnpfändung neu berechnen: neue gesetzliche Regelungen gelten ab 1.7. / Haufe-Ratgeber zeigt korrekte Abwicklung des Pfändungsverfahrens und warnt vor teuren Fehlern
Geschrieben am 21-06-2011 |
Freiburg (ots) - Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue Freibeträge für
die Lohnpfändung. Für Arbeitgeber bedeutet das: Alle laufenden
Pfändungsverfahren müssen den neuen Freibeträgen angepasst und
kommende Fälle entsprechend den neuen Richtlinien berechnet werden.
"Unternehmen sollten im eigenen Interesse größtmögliche Sorgfalt
walten lassen. Denn: Der Arbeitgeber trägt das Risiko für die
Richtigkeit seines Handelns und haftet dem Gläubiger gegenüber für
den Schaden", sagt Herbert Watzling, Autor des jetzt bei Haufe in
sechster Auflage erschienenen Ratgebers "Lohnpfändung". Mit dem Buch
aus der Reihe Betriebspraxis steht Arbeitgebern ein Leitfaden zur
Verfügung, der alle wichtigen Informationen auf 118 Seiten
zusammenfasst und mit Beispielrechnungen und Tipps aus der Praxis
bereichert.
Viele Arbeitgeber, die sich plötzlich mit einem
Lohnpfändungsverfahren konfrontiert sehen, wissen oft nicht, welche
Verpflichtungen ihnen auferlegt werden - und welche Risiken damit
verbunden sind. Indem die Schuldner ihren Anspruch auf Lohn gegenüber
dem Arbeitgeber zum Teil an die Gläubiger abgeben, wird der
Arbeitgeber zum Drittschuldner. Damit wird er laut Watzling in die
Pflicht genommen, Erklärungen abzugeben, pfändbare Beträge zu
ermitteln und die Überweisungen an den Gläubiger vorzunehmen. Die
Verantwortung dafür, dass alle Erklärungen, Berechnungen und
Überweisungen fristgerecht und korrekt sind, trägt er selbst. "Hinzu
kommt, dass mit der Einführung der Insolvenzordnung dem Arbeitgeber
ein weiteres Aufgabengebiet übertragen worden ist, das ihm
zusätzliche Probleme bereitet und zusätzliche Risiken auferlegt",
erklärt Watzling.
Das Buch behandelt die einzelnen Schritte des
Lohnpfändungsverfahrens in jeweils eigenen Kapiteln. Übersichten über
die speziellen Aufgaben zu Beginn der unterschiedlichen Abschnitte
sowie Checklisten dienen dem Leser zur Orientierung, Planung und
Selbstkontrolle. Beispiele und Musterrechnungen veranschaulichen alle
wichtigen Fälle. Relevante Rechtsvorschriften aus ZPO und BGB finden
sich ebenso, wie die ab Juli diesen Jahres gültigen
Lohnpfändungstabellen. Auf einer beiliegenden CD-ROM finden
Interessierte darüber hinaus zusätzliche Musterformulare und
Berechnungshilfen.
Die Kernthemen des Leitfadens sind die Berechnung der Vorpfändung
und ihre Rangfolge, die Drittschuldnererklärung, die Berechnung des
pfändbaren Betrags, die unpfändbaren Bezüge , der höhere oder
geringere Pfändungsschutz und die Sonderfälle wie mehrere Einkommen,
Lohnrückstände oder Vorauszahlungen. Auf der dem Buch beiliegenden
CD-ROM befinden sich ein Lohnpfändungsrechner, Berechnungsformulare,
Muster für die Drittschuldner-Erklärung und ein Muster für eine
Abmahnung.
"Lohnpfändung - Leitfaden für die betriebliche Praxis"
Herbert Watzling
6., vollständig aktualisierte Auflage 2011, 118 Seiten, 34,80 Euro
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN 978-3-448-09751-1
Bestell-Nr. 03828-0008
Pressekontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg
Public Relations
Alexandra Rudolf
Tel. 0761 898-3940
Fax 0761 898-3900
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Gruppe unter http://www.haufe-lexware.com
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