Baugewerbe sieht Änderungsbedarf bei steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Geschrieben am 27-06-2011 |
Berlin (ots) - Anlässlich den heutigen Öffentlichen Anhörungen
durch den Wirtschafts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes, Felix Pakleppa:
"Wir begrüßen es, dass die Politik energetische
Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich fördern möchte. Das ist auch
notwendig, wenn die Energieeffizienz deutlich gesteigert werden und
die Energiewende gelingen soll."
Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung verlangt der
Spitzenverband der deutschen Bauwirtschaft, der als einziger
Vertreter der Bau ausführenden Wirtschaft an der Anhörung im
Finanzausschuss beteiligt ist, Änderungen im Detail an dem
Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Pakleppa weiter: "Es muss
gesetzlich eindeutig geregelt werden, dass alle Maßnahmen als
förderfähig gelten, die innerhalb eines festgelegten Zeitraumes dazu
beitragen, das geforderte energetische Niveau zu erreichen und die
bisher bereits in den KfW-Programmen zur CO2-Gebäudesanierung
gefördert worden sind. Der Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in
welcher zeitlichen Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen
durchführt oder ob er einmalig vollständig saniert."
Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einzelmaßnahmen soll,
so das deutsche Baugewerbe, der Ersatzneubau gleichberechtigt in das
gesamte Förderinstrumentarium einbezogen werden. "Das ist zwingend
notwendig, denn bei einer Vielzahl von Wohngebäuden ist eine
energetische Sanierung wirtschaftlich nicht möglich. Daher macht es
Sinn solche Gebäude abzureißen und an gleicher Stelle
energieeffizient neu zu errichten." Erläuterte der
ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Schlussendlich soll das Gesetz zeitnah in Kraft treten, damit die
Steuerpflichtigen die klimaförderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht
hinausschieben. Deshalb ist es angezeigt, das Gesetz bereits mit
seiner Verkündung in Kraft treten zulassen, um die in diesem Jahr
begonnenen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu begünstigen "Wir sind
davon überzeugt, dass die steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung zusammen mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm die
richtigen Anreize für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Investoren
setzt, damit der Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen kann." So
Pakleppa abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
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