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Verkehrssünden im Ausland schmälern die Urlaubskasse drastisch / R+V-Infocenter: Bußgelder in vielen Ländern höher als in Deutschland

Geschrieben am 29-06-2011

Wiesbaden (ots) - Ab in den Urlaub: Mehr als die Hälfte der
Deutschen nehmen dafür das eigene Auto oder leihen sich vor Ort einen
Mietwagen. Doch Vorsicht: Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind im
Ausland fast überall strenger als in Deutschland - und die Strafen
oft deutlich höher. "Autofahrer sollten wissen, dass sie in einigen
Ländern 500 Euro oder mehr bezahlen müssen, wenn sie zu schnell
fahren", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V
Versicherung. Hinzu kommt: Wenn die Bußgelder nicht direkt vor Ort
fällig sind, werden sie jetzt nach dem Urlaub in Deutschland
vollstreckt - aufgrund einer neuen EU-Verordnung vom Oktober
vergangenen Jahres.

Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass sich die
Verkehrsregeln in den europäischen Ländern teilweise erheblich
unterscheiden. Und immer wieder gibt es Änderungen. Beispiel Spanien:
Im März hatte das beliebte Urlaubsland das Tempolimit auf Autobahnen
von 120 km/h auf 110 km/h gesenkt, zum 1. Juli wird es wieder erhöht.
Doch noch immer gilt für Spanien-Urlauber: Fuß vom Gas. Denn ab einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h müssen Raser mit
Bußgeldern von 600 Euro und mehr rechnen.

In anderen Ländern gibt es zudem unterschiedliche Tempolimits je
nach Tageszeit oder Witterungsverhältnissen: Auf einigen
österreichischen Autobahnen müssen Autofahrer nachts langsamer
fahren, in Italien oder Frankreich gelten Beschränkungen bei Nässe
und Regen. Auch Fahranfänger müssen sich auf spezielle Regelungen
einstellen. "Die Strafen sind fällig, selbst wenn die Autofahrer eine
bestimmte Regel nicht kannten", so R+V-Experte Walter. Er rät, sich
vor dem Sommerurlaub über die aktuellen Verkehrsregeln zu
informieren.

Bei Bußgeldern von 70 Euro oder mehr unterstützen die deutschen
Behörden die Vollstreckung. "Der Betrag gilt inklusive
Verfahrenskosten. Dadurch ist er schnell erreicht - selbst bei
kleinen Verkehrsverstößen", erklärt Karl Walter.

Mehr Themen rund um den Sommerurlaub:
http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de


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