(Berichtigung: Beruflich ins Ausland: Reisemedizinische Vorsorge ist Pflicht)
Geschrieben am 30-06-2011 |
Berlin (ots) - Bitte ersetzen Sie die heute um 09.51 Uhr
verbreitete Pressemitteilung durch die neue, korrigierte Fassung.
Es folgt die korrigierte Neufassung der gesamten Meldung:
Wer beruflich ins Ausland entsandt wird, sollte zuvor medizinisch
untersucht und beraten werden. Hintergrund sind die oft mit
Auslandsaufenthalten verbundenen besonderen klimatischen und
gesundheitlichen Belastungen. Darauf weist ein Beitrag zum Thema
Arbeiten im Ausland in der heute erschienenen Ausgabe des Magazins
"DGUV Arbeit & Gesundheit" hin. Diese Erstuntersuchung erfolgt durch
einen Arbeitsmediziner, der vom Arbeitgeber beauftragt wird. Falls
ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann dies auch
rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Ob Arbeiter auf Montage in England, Ingenieure in Afrika oder
Produktionsleiter in China: Mobilität und Flexibilität werden von
Arbeitnehmern heute über die Landesgrenzen hinaus erwartet. Bei der
reisemedizinischen Vorsorge sind die individuellen Vorraussetzungen
des Beschäftigten ebenso wichtig wie die Rahmenbedingungen am
Einsatzort. "Die reisemedizinische Vorsorge geht weit über eine
medizinische Beratung hinaus, die man etwa vor einer Fernreise
macht", sagt Dr. Mariam Konner, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei der
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse. In der
Beratung werden klimatische, kulturelle und rechtliche Eigenheiten
des Gastlandes ebenso angesprochen wie hygienische Bedingungen,
Impfschutz oder Möglichkeiten einer Infektion.
Im Fokus der arbeitsmedizinischen Beratungen stehen die Prüfung
der gesundheitlichen Eignung, der Impfschutz oder die Verordnung
spezieller Medikamente. Konner: "Ein Diabetiker muss zum Beispiel die
Dosis seiner Medikamente bei einem Langstreckenflug aufgrund von
Zeitverschiebungen und geänderten Essenszeiten überprüfen. Personen,
die regelmäßig Medikamente einnehmen, rate ich immer diese
ausreichend mitzuführen."
Die reisemedizinische Vorsorge sollte so frühzeitig wie möglich
erfolgen, da zum Beispiel Impfschutz über eine längere Periode
aufgebaut werden muss. Und: Kommt die Familie mit ins Ausland ist
auch eine Partnerberatung sinnvoll.
Nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr, sind
Nachsorge- oder Rückkehruntersuchungen Pflicht. Sie sollen unter
anderem dabei helfen, Tropenkrankheiten frühzeitig zu erkennen.
Hintergrund: Entsendung
Wer für ein deutsches Unternehmen arbeitet und ins Ausland
entsendet wird, ist auch dort im Falle eines Arbeitsunfalls oder
einer Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung
abgesichert. Wichtig ist unter anderem, dass der Entsendete auch
weiterhin vom deutschen Unternehmen bezahlt wird. Außerdem muss der
Auslandsaufenthalt von vornherein zeitlich befristet sein. In der
Regel gilt die Befristung bis zu 24 Monaten in Staaten der
Europäischen Union.
DGUV Arbeit & Gesundheit
Die Fachzeitschrift "DGUV Arbeit & Gesundheit" ist das Magazin für
ein sicheres und gesundes Berufsleben. Es bietet mit Reportagen,
Interviews und Hintergrundinformationen alles Wissenswerte rund um
das Thema Arbeitsschutz und ist Ratgeber für Menschen in allen
Berufen. Mit einer Auflage von über 300.000 Exemplaren bei
zwei-monatlicher Erscheinungsweise ist "DGUV Arbeit & Gesundheit" in
seinem Bereich Marktführer.
Weitere Themen der heute erschienenen Ausgabe 9/10 2011 sind:
Nebenjob Lebensretter - Arbeitsschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr;
Ständig auf Achse - Tipps für Beschäftigte, die beruflich viel
unterwegs sind; Tablet-PCs: Für den Job nicht geeignet
Weitere Informationen unter www.dguv-aug.de
Pressekontakt:
Dr. Dagmar Schittly
Chefredakteurin
Tel.: 030 288763-769
Fax: 030 288763-771
E-Mail: dagmar.schittly@dguv.de
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