Neues Deutschland: zum Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts gegen Nazi-Gegner
Geschrieben am 04-07-2011 |
Berlin (ots) - Immer wieder Polizeiübergriffe gegen friedliche
Demonstranten. Die Hetzkampagne gegen Bundestagsvizepräsident
Wolfgang Thierse, der sich spontan einem Naziaufmarsch in den Weg
setzte. Die massiven Spitzeleien gegen antifaschistische
Demonstranten in Dresden. Und jetzt das Aachener Skandalurteil ...
Alle mal herhören: Das Schlimmste an einem Naziaufmarsch ist nicht
die Gegenaktion, sondern der Naziaufmarsch selbst. Das sollte
eigentlich verstehen können, wer die Befähigung zum Richteramt
erwerben kann. Die Aachener Verwaltungsrichter haben einen
Ermessensspielraum ausgenutzt, als sie feststellten, dass friedliche
Blockaden gegen Nazis Straftaten seien, ein Blockadetraining damit
ein Aufruf zu Straftaten und deshalb zu verbieten sei. Sie hätten die
Blockaden auch anders einstufen können - so wie andere Richter vorher
auch, darunter solche, die rote Roben tragen und in Karlsruhe
agieren. Die Aachener Richter haben ein politisches Urteil gefällt -
und damit zuallererst über sich selbst geurteilt. Soweit die
schlechte Nachricht. Nun die gute: Das Bündnis, das dem alljährlichen
Stolberger Naziaufmarsch entschlossen, bunt und friedlich entgegen
tritt, lässt sich offenbar nicht allzu stark beeindrucken von
absurden Weisungen. Das verbotene und nun als rechtswidrig
eingestufte Blockadetraining fand ebenso statt wie die Blockade des
Aufmarsches selbst. Geht doch - trotz allem.
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Neues Deutschland
Redaktion / CvD
Telefon: 030/2978-1721
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