Bundesrat soll mangelhafte Vorlage zur Verbrauchskennzeichnung von Pkw zurückweisen
Geschrieben am 05-07-2011 |
Berlin (ots) - Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert von Bundesrat Ablehnung der Novelle
der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) -
Änderungsvorschläge der Bundesratsausschüsse können Fehlsteuerung in
Richtung schwerer, spritfressender Fahrzeuge nicht heilen - Entwurf
verstößt nach wie vor gegen EU-Recht
Die dem Bundesrat zur Verabschiedung am kommenden Freitag
vorgelegte Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
(Pkw-EnVKV) verstößt nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH) auch dann gegen EU-Recht, wenn Änderungsvorschläge der
zuständigen Fachausschüsse der Länderkammer berücksichtigt würden.
Daher fordern DUH und weitere Umwelt- und Verbraucherschutzverbände
die Ablehnung der Novelle durch den Bundesrat auf seiner kommenden
Sitzung am 08. Juli 2011.
"Eine neue Verbrauchskennzeichnung für Pkw ist dringend geboten,
um in Deutschland endlich ein wirksames Instrument zur Förderung
verbrauchsarmer und effizienter Fahrzeuge zu etablieren. In der
vorgelegten Form dient die Novelle jedoch eher den Interessen der
Automobilwirtschaft. Weder Verbraucherschutz noch Klima profitieren
von einer Novelle, die schwere Spritfresser bevorzugt. Daran ändern
leider auch die Änderungsvorschläge aus den Bundesratsausschüssen
nichts", fasst Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen
Umwelthilfe e.V., die aktuelle Debatte zusammen.
Der federführende Wirtschaftsausschuss sowie die Ausschüsse für
Verbraucherschutz, Umwelt sowie der Verkehrsausschuss hatten unter
anderem vorgeschlagen, nicht die Fahrzeugmasse als Bewertungsmaßstab
zur Einteilung in Effizienzklassen zu nutzen, sondern die Fläche des
Fahrzeuges. Dies wird von den Verbänden seit langem gefordert. Die
Ausschüsse begründen ihren Änderungswunsch mit Akzeptanzproblemen
durch die Verbraucher, die eine Einstufung schwerer und
spritfressender Fahrzeuge in eine gute Effizienzklasse nicht
nachvollziehen könnten. Allerdings soll nach dem Vorschlag der
Bundesrats-Ausschüsse der Wechsel von der Fahrzeugmasse zur
Grundfläche als Maßstab erst nach einer Überprüfung nach drei Jahren
erfolgen. "Es ist gut, dass die Ausschüsse den Verbraucher als
kritischen und mitdenkenden Partner anerkennen. Das sollten sie
allerdings sofort beherzigen und nicht eine Überprüfung des
Sachverhaltes erst drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
anregen", so Resch weiter. In einer Pressemitteilung vom 29. Juni
diesen Jahres hatte der Europäische NGO-Verband Transport and
Environment T&E darauf hingewiesen, dass der immer noch zunehmende
Verkauf schwerer Fahrzeuge die Fortschritte bei der Eindämmung der
CO2-Emissionen von Neufahrzeugen zunichte mache. Die von der
Bundesregierung vorgelegte Novelle zur Verbrauchskennzeichnung
unterstützt nach Überzeugung der DUH diesen negativen Trend
zusätzlich.
Insgesamt wirke der Vorschlag zur Novellierung der Verordnung nach
wie vor kontraproduktiv und verstoße in zentralen Punkten gegen
geltendes EU-Recht, erklärte Resch. So sei nach wie vor die Angabe
der CO2-Emissionen nicht vorgesehen, wenn in einer Werbeschrift eine
Fahrzeugmarke oder ein Fahrzeugtyp ohne Nennung der Motorisierung
beworben werde. Dass diese Regelung nicht mit EU-Recht konform ist,
hatte das Landgericht Frankfurt erst kürzlich bestätigt. Die
Hintergründe ihrer Bewertung hat die DUH im Vorfeld der Entscheidung
des Bundesrats an dessen Mitglieder übermittelt.
Link zum Hintergrundpapier:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2646
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin,Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung, Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail:
saar@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz, Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell, Mobil: 0175 5724833, E-Mail: sauter@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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