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Einführung der E-Bilanz um ein weiteres Jahr verschoben

Geschrieben am 06-07-2011

Hamburg (ots) - Jahresabschlüsse müssen nun erst ab 2014
verpflichtend elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden /
Bundesfinanzministerium sieht weitere Übergangs- und
Nichtbeanstandungsregelungen vor

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05. Juli 2011
einen überarbeiteten Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG
für Zwecke der Durchführung einer erneuten Verbandsanhörung
veröffentlicht. Dem Schreiben zufolge wird die verbindliche
Einführung der so genannten E-Bilanz um ein weiteres Jahr verschoben.
Damit reagiert das BMF zeitnah auf die deutliche Kritik der letzten
Wochen und die klaren Forderungen nach einer erneuten Verschiebung.
"Die Finanzverwaltung hat nun doch ein Einsehen und verlangt die
elektronische Übermittlung von Bilanzen erst für das Jahr 2013",
schildert Sebastian Koch, Partner und Leiter der Arbeitsgruppe
E-Bilanz bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. "Die
erstmalige elektronische Übermittlung rückt damit zwar weiter nach
hinten, der Umfang der Anforderungen bleibt für die Unternehmen
jedoch bestehen."

Die erneute Verschiebung kommt vielen Unternehmen entgegen: Denn
laut einer aktuellen BDO Studie, durchgeführt von TNS Emnid, hat
bislang nur rund ein Viertel aller befragten Unternehmen mit den
umfangreichen Umstellungsmaßnahmen begonnen. "Zum jetzigen Zeitpunkt
fühlen sich nur 3 Prozent aller Unternehmen ausreichend über die
Anforderungen informiert, während 67 Prozent noch erheblichen
Informationsbedarf haben", erläutert Koch.

Der neue BMF-Entwurf des Anwendungsschreibens hält nun sowohl für
gemeinnützige Körperschaften als auch für alle anderen
Steuerpflichtigen einige Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen
bereit.

So wird es nicht beanstandet, wenn die Bilanz sowie die Gewinn-
und Verlustrechnung für das Jahr 2012 noch nicht gemäß § 5b EStG nach
amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung
übermittelt werden. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind in
diesen Fällen in Papierform abzugeben. Bei kalendergleichen
Wirtschaftsjahren bedeutet dies, dass erst für das Jahr 2013 und
damit erst in 2014 elektronisch übermittelt werden muss.

"Steuerbegünstigte Körperschaften können sich sogar noch bis 2015
auf die Anforderungen vorbereiten", erläutert BDO Experte Koch. Für
steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des
öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art und in Fällen in-
oder ausländischer Betriebsstätten verschiebt sich die erstmalige
verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz sogar auf Wirtschaftsjahre,
die nach dem 31.12.2014 beginnen. "Die Verpflichtung zur Übermittlung
bleibt grundsätzlich bestehen, es wird aber nicht beanstandet, wenn
in einer Übergangszeit noch Bilanzen in Papierform eingereicht
werden", so Koch weiter.

Die vehemente Kritik von Unternehmen, Verbänden sowie der
steuerberatenden Berufe an den vielen Mussfeldern und dem hohen
Gliederungsumfang der Taxonomie wurde ebenfalls in Teilen durch das
BMF berücksichtigt. Der neue Entwurf des BMF-Schreibens enthält,
zumindest was die Nutzungsmöglichkeit von Auffangpositionen
anbelangt, eine klarstellende Regelung: "Ein Steuerpflichtiger, der
eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen
bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchhaltung ableiten kann, kann
zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung
der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen." Auf diese Weise
soll ein umfangreicher Eingriff in das Buchungsverhalten vermieden
werden.

"Wer auf wesentliche Erleichterungen oder Ausnahmen gehofft hat,
wurde mit diesem BMF-Schreiben enttäuscht", sagt Koch. "Die
Umstellungsmaßnahmen sollten nun konsequent weiterbetrieben werden,
um dennoch rechtzeitig fertig zu werden, denn die Anforderungen sind
keineswegs geringer geworden." Zu den Verlierern der E-Bilanz gehören
aus Sicht des BDO Experten die Personengesellschaften: "Hier sind für
jeden einzelnen Gesellschafter Daten an die Finanzbehörde zu
übermitteln. Erleichterung sieht eigentlich anders aus", resümiert
Koch.

Zur Information:

BDO ist die führende mittelständisch geprägte Prüfungs- und
Beratungsgesellschaft in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern
und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. Mit rund
1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft
nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen
und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und
höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige
internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den
Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende
kapitalmarktorientierte Unternehmen.

BDO AG ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es
ist das einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit
europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit
knapp 47.000 Mitarbeitern in 119 Ländern präsent. Im Jahr 2010
erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 3,9 Mrd. Euro.



Pressekontakt:
WP StB Dr. Arno Probst
Partner, Mitglied des Vorstands
Tel: +49 40 - 30293-530
Fax: +49 40 - 30293-222
arno.probst@bdo.de


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