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Versteckter Programmfehler in Finanzamts-Software / ELSTER diebt jedem Steuerbürger ein paar Euro, was über 50 Mio. in Schäubles Kasse spült

Geschrieben am 12-07-2011

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

In der amtlichen Anleitung zum Ausfüllen der
Einkommensteuererklärung heißt es wörtlich: "Tragen Sie alle Beträge
in Euro ein. Cent-Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle
Euro-Beträge auf oder ab, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die
Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen." Offenbar ist diese über
Jahrzehnte praktizierte Übung aber noch nicht bei den Programmierern
der neuen Finanzamts-Software "EOSS" angekommen.

Denn bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und
Sonderausgaben werden unter EOSS die Cent-Beträge programmgesteuert
einfach abgeschnitten. Abziehbare Kosten werden also nicht auf volle
Euro aufgerundet, sondern zu Ungunsten der Bürger abgerundet. Egal,
ob der Nachkommabetrag einen oder 99 Cent ausmacht. Die Kürzung
erfolgt - jedenfalls bei ELSTER-Erklärungen - selbst dann, wenn die
Ausgaben entsprechend der Ausfüllanleitung aufgerundet erklärt
wurden.

So werden z.B. bei einem allein stehenden sozialversicherungs- und
kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten-,
Kranken- und Pflegeversicherung und die einbehaltene Kirchensteuer
viermal abgerundet, wenn die Beträge nicht schon auf volle Euro
lauten. Bei einem Ehepaar können es schnell acht Euro
Abrundungsdifferenz sein. Das steuerpflichtige Einkommen ist also um
vier bzw. acht Euro zu hoch. Macht je nach Steuersatz zwischen einem
und vier Euro an Mehrsteuern aus. "Bei über 26 Mio. Steuerfällen
werden den Steuerbürgern durch die mehrfache Abrundung von
Cent-Beträgen überschlägig mindestens 50 bis 60 Mio. Euro
vorenthalten", hat Jörg Strötzel, Vorstandvorsitzender der VLH,
ausgerechnet. "Kleinvieh macht auch Mist" sagt der Volksmund dazu.

"Wirklich schlimm ist, dass man wegen dieser ungerechtfertigten
Kürzungen nicht einmal Einspruch erheben kann", erläutert Strötzel
weiter. Denn nach der Kleinbetragsverordnung werden Steuerbescheide
nur geändert, wenn die Steuerauswirkung mindestens 10 Euro ausmacht.
Die werden durch die Abrundungen allein aber nie erreicht.

Bürger, die in Hessen, Niedersachsen u. Nordrhein-Westfalen ihre
Einkommensteuererklärung abgeben, sind von diesem Programmfehler noch
nicht betroffen, weil EOSS derzeit erst in 13 der 16 Bundesländer
eingesetzt wird. Hessen und Niedersachsen werden bis Ende 2011 aber
auch auf EOSS umstellen. Nur Nordrhein-Westfalen will bis auf
Weiteres an seinem bisherigen, richtig rechnenden Programm
festhalten. Bleibt also zu hoffen, dass die EOSS-Programmierer die
Funktion "Aufrunden" auch noch finden.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter http://ots.de/T1vW2 zum
Download bereit.

Ansprechpartner:

Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse



Kontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


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