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Eigenbauherren: Helfer melden ist Pflicht - Den Unfallschutz ernst nehmen (mit Bild)

Geschrieben am 13-07-2011

Berlin (ots) -

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren: Nässe auf Baugerüsten,
provisorische Treppen, Baugruben. Das gilt auch bei privaten
Bauvorhaben. Dort geschehen jedes Jahr mehrere hundert Unfälle und
manche enden tödlich. Deshalb ist es für Bauherren wichtig,
Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder Kollegen, die beim privaten
Hausbau mit anpacken, innerhalb einer Woche bei der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zu melden.
Eigenbauherren sind für die Helfer verantwortlich. Die BG BAU berät
zu allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle.

Wer ein Häuschen in Eigenarbeit baut oder sich bei einer
Wohnungsrenovierung helfen lässt, muss seine Helfer von Gesetzes
wegen bei der BG BAU anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob
mithelfende Personen unentgeltlich arbeiten oder nicht. Sind alle
Helfer zusammen weniger als 40 Stunden beschäftigt, besteht eine
Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Von der
Versicherungspflicht ausgenommen sind nur freund- und
verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistungen sowie unternehmerähnliche
Tätigkeiten. Ob solche Ausnahmetatbestände vorliegen, muss im
Einzelfall geprüft werden, da die Definitionen in den gesetzlichen
Vorschriften nicht eindeutig sind. Die Meldepflicht besteht
unabhängig davon, ob eine private Unfall- oder
Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist.

Oft werden die Unfallgefahren im Eigenbau unterschätzt. Durch ihre
Tätigkeit auf der Baustelle werden private Bauherren zu Unternehmern
und haben entsprechende Verpflichtungen. So haben sie zum Beispiel
Helme, Handschuhe und Arbeitsschutzschuhe bereitzustellen und müssen
sich um den Brandschutz und Maßnahmen zur Ersten Hilfe kümmern. Bei
der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften können die Bauherren
auf die Beratungsleistungen der Fachleute von der BG BAU
zurückgreifen. Wenn ein Arbeitsunfall eingetreten ist, übernimmt die
BG BAU für versicherte Beschäftigte die Kosten für die
Heilbehandlung, Verletztengeld, Rehabilitation bis zum Wiedereinstieg
ins Berufsleben und gegebenenfalls Renten. Bei tödlichen
Arbeitsunfällen erbringt sie bei Vorliegen der Voraussetzungen
Leistungen an Hinterbliebene.

Die Beiträge zur Helferversicherung belaufen sich derzeit auf 2,00
Euro pro geleistete Arbeitsstunde und Person in den alten
Bundesländern und 1,76 Euro in den neuen Bundesländern. Der Bauherr
und sein Ehegatte oder Lebenspartner können sich freiwillig
versichern. Das ist ratsam, wenn keine private Unfall- oder
Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen ist. Durch die Meldung
der Helfer an die BG BAU vermeiden private Bauherren Bußgelder bis
2.500 Euro und mögliche Schadensersatzforderungen. Auch vermeiden die
Bauherren teure Regressverfahren, die die BG einleiten kann, wenn
nicht gemeldete Helfer einen Unfall erleiden.

Ein Unfall muss innerhalb von drei Tagen bei der BG BAU gemeldet
werden, wenn dem Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei
Tagen folgt. Tödliche Unfälle und solche, bei denen mehr als drei
Personen verletzt wurden, sind unverzüglich anzuzeigen. Alle Fragen
können an Info@bgbau.de gerichtet werden.



Pressekontakt:
Bernd Kulow
Telefon: 030/85781-554
bernd.kulow@bgbau.de

Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
thomas.lucks@bgbau.de


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