EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 15-07-2011 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der KAP Beteiligungs-AG, Fulda
ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, dem 26. August 2011, um
14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5,
Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt
am Main stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der KAP
Beteiligungs-AG ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts,
des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2010 der KAP Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie Vorlage des Berichts
des Aufsichtsrats.
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen
Bilanzgewinn per 31. Dezember 2010 in Höhe von
57.152.895,55 Euro
eine Dividende in Höhe von 3,00 Euro je Stückaktie,
insgesamt also
19.873.338,00 Euro
auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag
in Höhe von
37.279.557,55 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach
§ 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 25. August 2016 eigene Aktien
bis zu 10 vom Hundert des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden
Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der
Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im
Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen. Die Ermächtigung
darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
b) Der Erwerb der Aktien der KAP Beteiligungs-AG (»KAP-Aktien«) darf nach
der Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb der
Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den Mittelwert
der Aktienkurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei
Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- und
nicht um mehr als 20 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf
er den Mittelwert der Aktienkurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um
mehr als 15 % über- und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Sollte bei einem
öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene
Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils
angebotenen Aktien erfolgen. Ebenso kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung
geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück der angedienten KAP-Aktien je Aktionär
vorgesehen werden. Das öffentliche Kaufangebot kann weitere Bedingungen
vorsehen.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung
erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass es die Durchführung eines
weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
Mitteilungen und Berichte an die Hauptversammlung
Bericht des Vorstands zu Punkt 5 der Tagesordnung
Die KAP Beteiligungs-AG soll in der diesjährigen Hauptversammlung
ermächtigt werden, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien soll bis zum 25. August 2016 gelten und damit
den gesetzlich auf fünf Jahre heraufgesetzten Rahmen für solche
Ermächtigungen nutzen und der Gesellschaft damit verbundenen
Gestaltungsspielraum erschließen. Der Erwerb der eigenen Aktien kann
als Kauf oder mittels einer öffentlichen Kaufofferte erfolgen.
Dadurch wird der Gesellschaft größere Flexibilität eingeräumt.
Sofern bei einer öffentlichen Kaufofferte die Anzahl der angedienten
KAP-Aktien das zum Erwerb vorgesehene Rückkaufvolumen übersteigt,
muss der Erwerb beziehungsweise die Annahme unter Ausschluss des
Andienungsrechts der Aktionäre statt nach dem Verhältnis der
Beteiligungsquoten nach dem Verhältnis der angedienten
beziehungsweise angebotenen Aktien erfolgen, um das
Zuteilungsverfahren zu vereinfachen. Dieser Vereinfachung dient auch
die Möglichkeit der bevorrechtigten Berücksichtigung geringer
Stückzahlen bis zu 50 Stück angedienter KAP-Aktien je Aktionär.
Die eigenen Aktien, welche die Gesellschaft erwirbt, werden durch den
Vorstand eingezogen, ohne dass es die Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
****
VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die sich in Textform
in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft
ihre Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Zum Nachweis
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder
englischer Sprache aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 5.
August 2011, (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der KAP Beteiligungs-AG unter
der Anschrift
KAP Beteiligungs-AG
c/o Commerzbank AG
ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
60261 Frankfurt am Main
Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten@commerzbank.com
spätestens am Freitag den 19. August 2011, bis 24:00 Uhr MESZ,
zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
verfahren für die stimmabgabe durch bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es
der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Vollmacht ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an
die unten genannte E-Mail Adresse zu übermitteln. Aktionäre können
dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte
verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. §§135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie
sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der
Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können vor
der Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag, den 25. August 2011
bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax oder per E-Mail an folgende
Anschrift der Gesellschaft:
KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice -
Edelzeller Straße 44
D - 36043 Fulda
Telefaxnummer: +49 (0)6428 705-304
E-Mail: office@kap.de
unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der
Internetadresse www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung
abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung
der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung
mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an
auf dem Internetportal der Gesellschaft unter www.kap.de/Investor
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen
beachtet werden:
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der
Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu
machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 26. Juli
2011, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Nach §§
126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 11. August 2011, 24:00
Uhr MESZ, zugehen.
Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach §131
Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die
sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die
vorstehende Adresse der Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung
ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT
Folgende Unterlagen sind alsbald nach Veröffentlichung dieser
Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich: - der
Inhalt dieser Einberufung, - eine Erläuterung, wenn zu einem
Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll, - die
der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
o der Jahresabschluss,
o der Konzernabschluss,
o der Lagebericht,
o der Konzernlagebericht,
o der Bericht des Aufsichtsrats,
o der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§289 Abs. 4 und
5, 315 Abs. 4 HGB,
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung, - die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht
für die Hauptversammlung verwendet werden können und - nähere
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der
Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
Bundesanzeiger 17.223.559,60 Euro und ist in 6.624.446 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von je 2,60 Euro und mit einer Stimme je Stückaktie
eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt
dementsprechend 6.624.446.
BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im
elektronischen Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union
bekanntgemacht worden.
Fulda, im 15. Juli 2011
KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: KAP Beteiligungs-AG
Edelzeller Straße 44
D-36043 Fulda
Telefon: +49 (0)6428 705 02
FAX: +49 (0)6428 705 304
Email: office@kap.de
WWW: http://www.kap.de
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: DE0006208408
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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