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US-Behörden konkretisieren Steuergesetz FATCA: Deutsche Finanzdienstleister müssen schnell handeln

Geschrieben am 21-07-2011

Hamburg (ots) - Die US-Behörden haben jetzt neue Vorgaben für das
Steuergesetz FATCA vorgelegt. Demnach wird der Zwang für europäische
Finanzdienstleister beibehalten, in Zukunft sämtliche Konten von
US-Kunden offenzulegen. Allerdings wurden die Fristen für die
Umsetzung des in der EU als "Monstergesetz" bezeichneten Rechtswerkes
um ein halbes Jahr verlängert. Bis zum 30. Juni 2013 müssen sich
Banken, Versicherungen und Bausparkassen nun den US-Behörden
gegenüber verpflichten, die neuen Regeln einzuhalten. Andernfalls
droht eine Strafsteuer in Höhe von 30 Prozent auf Zahlungen aus
amerikanischen Quellen sowohl an US- als auch Nicht-US-Kunden.
Angesichts des immensen Aufwands, der mit dem Gesetz auf die
Institute zukommt, ein denkbar knapper Zeitraum. Marktbeobachtungen
von Steria Mummert Consulting zeigen jedoch, dass die große Mehrheit
der deutschen Finanzdienstleister noch nicht mit der Umsetzung der
Vorgaben begonnen hat.

Das Gesetz zwingt Banken, Sparkassen, Bausparkassen und
Fondsgesellschaften gleichermaßen, die Daten sämtlicher Kunden unter
die Lupe zu nehmen. Ein enormer Aufwand für die Institute, der von
Experten allein in Deutschland mit Kosten von bis zu zehn Milliarden
Euro beziffert wird. FATCA betrifft dabei nicht nur amerikanische
Staatsbürger oder Greencard-Besitzer, vielmehr müssen unter anderem
alle Beteiligungen von US-Steuerpflichtigen an Geschäftskunden
offengelegt werden. Konten, die zu mehr als zehn Prozent
US-Steuerpflichtigen zugerechnet werden, unterliegen ebenfalls der
Meldepflicht an die US-Steuerbehörde.

"Bisher haben die Institute sich schwerpunktmäßig auf die Analyse
der Auswirkung des FATCA auf ihr Geschäftsmodell konzentriert. Die
Konzeption und Umsetzung der Anforderungen steckt vielfach noch in
den Kinderschuhen", sagt Lars Töllner, Bankenexperte bei Steria
Mummert Consulting. "Für strategische Betrachtungen alleine verbleibt
aber keine Zeit mehr. Auch wenn die finalen Vorgaben seitens der
US-Steuerbehörde erst im kommenden Sommer bereitgestellt werden,
müssen Institute bereits heute handeln. Eine fristgerechte und
vertragskonforme Umsetzung der Vorgaben ist ansonsten nicht
herstellbar und es droht die Strafbesteuerung."

Für die Umsetzung müssen unter anderem Geschäftsprozesse und
Aufbauorganisation hinsichtlich FATCA-Konformität angepasst, die
Stammdatenhaltung erweitert und IT-Systeme modifiziert werden.
Sämtliche Bestandskonten sind einem Review zu unterziehen: So muss
geprüft werden, ob Indizien vorliegen, dass es sich bei einem Konto
um ein US-Konto handelt. Dies muss gegenüber den US-Steuerbehörden
nachgewiesen werden. Für die Konten sind zudem entsprechende
Dokumentationspflichten zu berücksichtigen. Ergänzend sind aufgrund
des FATCA neue hausinterne Prüfprozesse zu etablieren und die
Mitarbeiter bezüglich der neuen Anforderungen zu schulen.



Pressekontakt:
Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 253 185-111
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de


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