EANS-Adhoc: Kapsch TrafficCom AG / Einladung Hauptversammlung Kapsch TrafficCom
AG (Wien, FN 223805 a, ISIN AT000KAPSCH9)
Geschrieben am 22-07-2011 |
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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22.07.2011
22.07.2011
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am Montag, dem
22. August 2011, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der Kapsch
TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2.
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
2010/2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010/2011 4. Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010/2011 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2011/2012 6. Wahl eines Mitglieds in den
Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 1. August 2011 zur Einsicht
der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1120
Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus
Handl, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht, • Corporate Governance-Bericht, •
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, • Vorschlag für die
Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2010/2011; • Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 6, • Erklärung des Kandidaten für die Wahlen
in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
spätestens ab 1. August 2011 außerdem im Internet www.kapsch.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 1.
August 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120 Wien,
Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl,
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 10. August 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2,
Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail
ir.kapschtraffic@kapsch.net wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen
können an die Gesellschaft per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net,
oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709, übermittelt wer¬den.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesord-nung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesord-nung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 10. August 2011 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um-stände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.kapsch.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 12. August 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. August 2011
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post:
Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben)
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail:
anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestäti¬gung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT000KAPSCH9, • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, •
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 12. August 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 19. August 2011,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post:
Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail:
anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (20. Juli 2011)
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 12.200.000,--
eingeteilt in 12.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
(Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 12.200.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im Juli 2011
Der Vorstand
Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von
anspruchsvollen Intelligent Transportation Systems (ITS). Kapsch
TrafficCom entwickelt und liefert vorrangig elektronische
Mautsysteme, insbesondere für den mehrspurigen Fließverkehr, und
bietet den technischen und kommerziellen Betrieb dieser Systeme an.
Darüber hinaus bietet Kapsch TrafficCom Verkehrsmanagement-Lösungen,
Stadtverkehrslösungen und ausgewählte ITS- und
Telematik-Applikationen. Mit weltweit 260 Referenzen in 41 Ländern
auf allen fünf Kontinenten und mit insgesamt beinahe 44 Millionen
ausgelieferten On-Board Units und mehr als 18.000 ausgestatteten
Mautspuren hat sich Kapsch TrafficCom bei elektronischen Mautsystemen
unter den weltweit anerkannten Anbietern positioniert. Kapsch
TrafficCom hat ihren Sitz in Wien, Österreich, und verfügt über
Tochtergesellschaften und Repräsentanzen in 25 Ländern.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind
bereits verkauft worden.
Diese Ad hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen
sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika
(U.S.A.) bzw. innerhalb der U.S.A. bestimmt und dürfen nicht an "U.S.
persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der
jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) sowie an
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den U.S.A.
verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in
den U.S.A. dar. Die Wertpapiere der Kapsch TrafficCom AG wurden nicht
gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne
eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer
Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S.
persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden.
Diese Ad hoc-Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die
außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die
Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der
U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii)
die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth
companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle
solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede
Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser
Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen.
Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese
Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und
wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
Rückfragehinweis:
Mag. Marcus Handl
Investor Relations
Kapsch TrafficCom AG
Tel.: +43 (0) 50 811 1120
A-1120 Wien, Am Europlatz 2
E-Mail: ir.kapschtraffic@kapsch.net
www.kapschtraffic.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1121 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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