10 Jahre Fall des Rabattgesetzes - Heute finden Kunden günstige Preise im Internet
Geschrieben am 22-07-2011 |
Bonn (ots) - Am Montag, den 25.7.2011, jährt sich die Abschaffung
des Rabattgesetzes zum zehnten Mal. Zuvor waren Preisnachlässe für
Waren des täglichen Gebrauchs gegenüber Endverbrauchern teilweise
untersagt, inzwischen können Käufer und Händler feilschen. Preise
vergleichen und billiger kaufen können Kunden jedoch am besten mit
Hilfe des Internets.
"Der Preisnachlass für Barzahlung darf drei vom Hundert des
Preises der Ware oder Leistung nicht überschreiten" - so der Wortlaut
des Rabattgesetzes, das am 1. Januar 1934 in Kraft trat. Ein Verstoß
dagegen war eine Ordnungswidrigkeit und konnte mit einer Geldbuße bis
zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.
Inzwischen hat sich viel getan: Seit dem 25.7.2001 ist das alte
Rabattgesetz außer Kraft, Kunden können mit Verkäufern über Preise
und Rabatte verhandeln. Einen weiteren Meilenstein in diesem Bereich
brachte die schnelle Verbreitung des Internets.
Internet revolutioniert Preisvergleich
Schnell mal nachschauen, was der Kühlschrank beim
Elektro-Großmarkt kostet, oder checken, ob das Angebot für den
Fernseher bei Amazon noch gilt - das WWW macht's möglich. "Das
Internet bietet beim Einkaufen heute optimale Möglichkeiten, Preise
zu vergleichen und dadurch zu sparen" erklärt Jörn Wolter vom
Verbraucher-Portal www.vergleichen.de. "Dabei wird von beiden
Möglichkeiten gerne Gebrauch gemacht: Sich im Einzelhandel beraten
lassen und dann im Netz kaufen, oder aber erst im Internet die besten
Preise recherchieren und damit dann in die Preisverhandlung beim
lokalen Händler gehen."
Kein Ladenschluss im WWW
Der Vorteil des Preisvergleichs im Internet liegt nicht nur in der
hohen Transparenz und der Möglichkeit, mit wenigen Klicks Dutzende
Händler und Angebote zu vergleichen. "Auch dass der Einkauf im Netz
zum Beispiel sonntags oder am späten Abend noch lange nach
Ladenschluss erfolgen kann, nutzen viele Kunden gerne" berichtet
Wolter. Die kostenlose Lieferung der Bestellung ab einem bestimmten
Warenwert ist ebenfalls ein Argument für das Online-Shopping.
Mehr als reine Produktvergleiche
Die meisten Preisvergleichsportale beschränken sich auf den reinen
Vergleich von Produkt-Preisen. Einen viel weitergehenden Ansatz
verfolgt die Website www.vergleichen.de : Hier können Besucher neben
reinen Shopping-Angeboten auch Handytarife oder DSL-Tarife
vergleichen, Strom- und Gas-Preise gegenüberstellen, günstige
Reiseanbieter finden oder Versicherungen und Finanz-Angebote
vergleichen. Auch Metasuchen für Immobilien und Jobs zählen zum
Portfolio.
Pressekontakt:
Jörn Wolter
Bo-Mobile GmbH
Trierer Str. 70-72
53115 Bonn
Tel: 0228 - 90 90 74-13
Fax: 0228 - 90 90 74-99
E-Mail: joern.wolter@bo-mobile.com
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