vdp-Präsident Bettink: "Europa steht zur besonderen Sicherheit des Pfandbriefs"
Geschrieben am 25-07-2011 |
Berlin (ots) -
- Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission trägt wichtigen
Anliegen der deutschen Pfandbriefbanken Rechnung - Noch
Nachbesserungsbedarf
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt den von der
EU-Kommission vorgestellten Richtlinienentwurf zur Umsetzung der
neuen weltweiten Eigenkapitalvorschriften grundsätzlich, sieht aber
bei einigen für den Pfandbrief wichtigen Fragen noch
Nachbesserungsbedarf. "Die unmittelbar den Pfandbrief betreffenden
Passagen des Brüsseler Regulierungsentwurfs werden der besonderen
Sicherheit von Pfandbriefen und anderen Covered Bonds weitgehend
gerecht", kommentierte Jan Bettink, Präsident des vdp, den den am
20. Juli 2011 veröffentlichten Entwurf der Richtlinie CRD IV, mit der die neuen,
weltweiten Vorschriften zum Eigenkapital von Banken ("Basel III") in
europäisches Recht umgesetzt werden sollen. Erfreulich sei
insbesondere, dass bei der Frage, mit wie viel Eigenkapital Banken
ihre Pfandbrief-Investments unterlegen müssen, die Risikogewichtung
des Pfandbriefs erstmals unabhängig von der Bonität des Emittenten
betrachtet werde. Das habe der Verband seit Jahren gefordert.
Die zuletzt in die Diskussion gebrachte Abschaffung des so
genannten Sitzstaatsprinzips, welche das Risikogewicht von
Bankschuldverschreibungen und damit auch von Pfandbriefen eng an das
des Heimatlandes der jeweiligen Bank knüpfte, hätte das
Eigenkapitalerfordernis für Pfandbrief-Investments im Ergebnis
verdoppelt. Dass dies nach Intervention der deutschen Delegation
verhindert werden konnte, sei "ein wichtiges Zeichen der
institutionellen Unterstützung des Pfandbriefs in Europa", so
Bettink. Die diskutierten Verschärfungen bei der
Eigenkapitalunterlegung grundpfandrechtlich besicherter Darlehen für
gewerblich genutzte Immobilien konnten ebenfalls abgewendet werden.
Fortschritte sieht der vdp auch bei der Anerkennung von
Pfandbriefen als hoch liquide Anlageinstrumente für den
Liquiditätspuffer, den alle Banken künftig vorhalten müssen. So ist
es nach Einschätzung des vdp nicht mehr ausgeschlossen, dass nach den
von der europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA noch zu entwickelnden
Kriterien auch Pfandbriefe in die höchstmögliche Kategorie für
Wertpapiere eingruppiert werden könnten. Allerdings sehen die
deutschen Pfandbriefbanken den so genannten "Abflussfaktor" nach wie
vor kritisch. Er unterstellt, dass einer Bank die
Anschlussfinanzierung für fällig werdende Pfandbriefe durch die
Emission neuer Pfandbriefe im Krisenfall nicht möglich ist. Die
jüngere Vergangenheit hat aber anschaulich das Gegenteil unter Beweis
gestellt.
Mit Blick auf das pfandbriefbasierte Geschäft sollte der Entwurf
nach Ansicht des vdp auch an einigen anderen Stellen noch
nachgebessert werden. So sieht er die Einführung einer
Verschuldungsgrenze ab 2018 vor. Sollte diese so genannte Leverage
Ratio - wie derzeit in Aussicht gestellt - als verpflichtend
einzuhaltende aufsichtliche Kennzahl eingeführt werden, wäre das
traditionell konservative Deckungsgeschäft der Pfandbriefbanken
gefährdet, insbesondere die grundsätzlich kreditrisikoarme und
deshalb niedrigmargige Staatsfinanzierung. "Das wäre zugleich eine
schlechte Nachricht für die öffentlichen Hände, weil die deutschen
Pfandbriefbanken erheblich zur Finanzierung insbesondere von
deutschen Kommunen beitragen", erklärte Bettink. Der vdp setze sich
deshalb weiter für die Einführung der Leverage Ratio als reiner
Beobachtungskennziffer ein. Er hoffe dabei auf die bis 2017
vorgesehene Auswirkungsstudie, welche die Folgen einer bindenden
Leverage Ratio unter anderem auf diese Geschäfte untersuchen werde.
Ein frühzeitiges Signal aus der Politik, das den
vdp-Mitgliedsinstituten Planungssicherheit gebe, sei ebenfalls
wichtig.
"Den Pfandbrief und das auf ihm basierende Geschäft auf
europäischer Ebene angemessen zu regulieren sollte weiter eine
Priorität der deutschen Vertreter in Brüssel sein", so Bettink
abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Helga Bender, Tel. 030 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de
Dr. Christian Marburger, Tel. 030 20915-510
E-Mail: marburger@pfandbrief.de
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